Androhung einer Schufa-Mitteilung bei Nichtzahlung: wettbewerbswidrig und abmahnbar?

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Nicht selten kommt es vor, dass Rechnungen vergessen werden zu bezahlen und nur wenige Tage später eine Drohung im Briefkasten liegt. Immer häufiger drohen Gläubiger dabei mit einem negativen Schufa-Eintrag, um die Zahlungsrückstände so schnell wie möglich einzutreiben. Niemand möchte gerne einen negativen Schufa-Eintrag erhalten, da dies schwerwiegende Auswirkungen auf bspw. die Vergaben von Krediten haben kann.

Aber ist das überhaupt erlaubt, mit Schufa-Einträgen zu drohen? Eine Drohung ist dabei rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG eingehalten werden und die Mitteilung zudem klar und verständlich formuliert ist. Wurde kein gerichtliches Verfahren eigeleitet (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 BDSG) muss der Schuldner zumindest nach den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG informiert werden.

Liegt eine rechtswidrige Androhung vor, weil die Voraussetzungen nicht eingehalten wurden oder die Mitteilung den Gläubiger zu einer Handlung veranlassen, die er sonst nicht getan hätte, so liegt eine wettbewerbswidrige und abmahnfähige Handlung vor (§ 4 Nr. 1 UWG).

Abmahnung sind nicht nur lästig, sondern können zudem auch kostspielig und aufwändig sein. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie ggf. unrechtmäßig eine solche Drohung ausgesprochen haben, stehen wir Ihnen für die weiteren Schritte sowie für eine juristische Beratung jederzeit zur Verfügung. Die Ersteinschätzung Ihrer Abmachung ist stets unverbindlich und kostenlos.

Stehen Sie jedoch auf der anderen Seite dieser Problematik und haben eine solche Androhung erhalten, so raten wir Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen. Wir unterstützen Sie gerne in Ihren Ansprüchen und versuchen zudem stets die Löschung eines solchen Antrags zu erreichen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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