Anerkennung der ausländischen Gerichtsurteile in Bosnien und Herzegowina

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Eine ausländische Firma oder Person könnte denken, dass sie bei Verhandlungen Erfolg haben würde, wenn sie die Gegenseite aus Bosnien und Herzegowina davon überzeugt, die Zuständigkeit des Gerichts aus ihrem Land anzunehmen (Ausland). Im Gegenteil, die ausländische Firma oder Person hat für sich ein Gerichtsurteil erlangt, das nicht in Bosnien und Herzegowina vollstreckbar ist, denn es ist notwendig, ein solches ausländisches Gerichtsurteil zuerst in Bosnien und Herzegowina vor dem zuständigen Gericht anzuerkennen und erst nach der Anerkennung das Verfahren der Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteil in Bosnien und Herzegowina einzuleiten.

Die Wahl der Klausel über die Lösung der Streitigkeiten ist nicht nur eine Frage, ob der Mandant die Lösung der Streitigkeiten vor Gericht oder vor der Arbitrage bevorzugt. Der Sinn dieser Klausel ist es, den Mandanten eine schnelle, vertrauenswürdige, erreichbare und kostengünstigste Lösung dieser Streitigkeiten zu ermöglichen. Zugleich muss es ermöglichen, dass die Gerichtverhandlung/Arbitrage mit einem rechtskräftigen Beschluss endet, der vollstreckbar ist. Anders hätte diese Klausel keinen Sinn.

Die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen

Bei Streitigkeiten mit einem ausländischen Element, können die Mandanten die Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts wählen. Damit dieses ausländische Urteil in Bosnien und Herzegowina vollstreckt wird, ist es notwendig, dass es die heimischen Gerichte in einem Sonderverfahren anerkennen. Nach der Anerkennung, hat das ausländische Gerichtsurteil die Rechtskraft eines heimischen Gerichturteils und ist vollstreckbar.

Die Einleitung des Verfahrens der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile/ausländischer Arbitrage-Urteile in Zivilangelegenheiten in Bosnien und Herzegowina:

Das Verfahren der Anerkennung ausländischer Gerichturteile und ausländischer Arbitrage-Urteile haben wir auf Vorschlag der berechtigten Person bzw. seines Anwalts eingeleitet. Das Gesetz über die Konfliktlösung mit den Vorschriften anderer Länder in bestimmten Beziehungen, sieht konsequent vor, dass jeder berechtigt ist die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile in Statusangelegenheiten anzufordern, der daran ein rechtliches Interesse hat, also auch Personen, die nicht persönlich Teilnehmer am Verfahren waren. Die häufigsten Fälle der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile beziehen sich auf Familienangelegenheiten (Entscheidungen über Ehekonflikte, Unterhalt, Streitigkeiten in Bezug auf die Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung bzw. -anfechtung, Adoption), wirtschaftliche Gerichtsverfahren sowohl wie wirtschaftliche Arbitrage-Verfahren, Gerichtsurteile über die Auszahlung von Geldbeträgen die aus den Vertragsverpflichtungen inländischer und ausländischer Unternehmen entstanden, Vermächtnisse und andere Arten ausländischer Gerichtsurteile.

Gegen die Anerkennung oder Ausführung des Gerichtsurteils können die Parteien Beschwerde im Zeitraum von fünfzehn (15) Tagen vom Tag des zugestellten Bescheides einreichen, über die das Berufungsgericht entscheidet – das höchste Gericht der Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska.

Nach der erteilten Entscheidung würde auch die Versetzung des Verfahrens in den vorherigen Zustand zugelassen sein, wenn auch zur Wiederholung des Verfahrens.

Damit in Bosnien und Herzegowina die Ausführung ausländischer Gerichtsurteile durchgeführt wird, ist zuerst die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile notwendig und danach ihre Durchführung in Bosnien und Herzegowina.

In Hinsicht auf das internationale Privatprozessrecht führt die Anwaltskanzlei folgendes durch:

Anerkennung sowohl ausländischer Gerichtsurteile/Anerkennung ausländischer Gerichtentscheidungen in Bosnien und Herzegowina als auch Gerichtsvertretung bei ausländischer Gerichtsurteile oder -entscheidungen in allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina.

Die Anwaltskanzlei beschäftigt sich auch mit der Anerkennung und Durchführung ausländischer Arbitrage-Gerichtsentscheidungen in Bosnien und Herzegowina.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

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