Anforderung an eine Belehrung durch die Versicherung

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Im Rahmen unserer versicherungsrechtlichen Ausrichtung beraten wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht auch zu Fragen der Verletzung von Aufklärungspflichten!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 09.01.2013, Aktenzeichen IV ZR 197/11, über die Anforderungen an eine Belehrung über die Rechtsfolgen der Verletzung der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers geurteilt.

Der BGH hat sich damit auseinander gesetzt, wie eine gesonderte Mitteilung in Textform im Sinne des § 28 Abs. 4 VVG auszusehen hat. Im Ergebnis hat der BGH daraufhin gewiesen, dass es nicht generell notwendig ist, dass eine Belehrung auf einem extra Blatt erfolgt. Es ist vielmehr ausreichend, wenn die Belehrung gemäß § 28 Abs. 4 VVG zusammen mit den schriftlichen Fragen des Versicherers (VR) innerhalb eines Dokumentes erteilt werden. Denn dem Versicherungsnehmer (VN) soll die Belehrung eindringlich vor Augen führen, welche Rechtsfolgen drohen, wenn er die Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles verletzt. Eine solche Warnfunktion kann auch damit erreicht werden, wenn die Belehrung mit dem Fragenkatalog auf einem Dokument erteilt wird.

Wenn es aber zulässig ist, den Belehrungstext in den Fragebogen aufzunehmen, so ist im Gegenzug zu fordern, dass die Belehrung dann drucktechnisch so gestaltet ist, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom VN nicht übersehen werden kann.

Im konkreten Fall war der Text nur durch eine fettgedruckte Überschrift „Belehrung" in den sonstigen Text des Fragenformulars integriert und in keiner Weise vom sonstigen Text getrennt. Diese textliche Gestaltung hat der BGH nicht gebilligt.

Wir geben Ihnen hierzu gerne - auch telefonisch - eine erste Auskunft. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und falls erforderlich vor Gericht.

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