Anforderungen an die Firma, § 18 HGB

  • 1 Minuten Lesezeit

Firmengrundsätze, Anforderungen an eine Firma

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Gemäß § 17 Abs. I und II HGB kann eine Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Der Grundsatz der Firmenklarheit ist ein wichtiger Bestandteil des Handelsrechts. Er besagt, dass die Firma eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und nicht irreführend sein darf. Dabei muss die Firmierung einen hinreichenden Unterscheidungsgrad zu anderen Unternehmen aufweisen, sodass Verwechslungen vermieden werden. Ein weiterer Grundsatz der Firmierung ist die Firmenbeständigkeit, das heißt, dass eine einmal eingetragene Firma grundsätzlich beibehalten werden sollte. Hinzu kommt der Grundsatz der Firmeneinheit: ein und derselbe Gewerbebetrieb darf nur eine Firma führen.

Jetzt Kontakt aufnehmen - bundesweite Vertretung!

Rechtsprechungshinweise zum Firmenrecht

Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit immer wieder klargestellt, dass der Grundsatz der Firmenklarheit von großer Bedeutung ist. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 20.06.2013 (Az. 6 U 123/12) entschieden, dass eine Firma, die den Namen eines bekannten Unternehmens enthält, unzulässig ist. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 22.05.2014 (Az. I-20 U 174/13) klargestellt, dass eine Firma nicht irreführend sein darf und einen hinreichenden Unterscheidungsgrad zu anderen Unternehmen aufweisen muss.

Jetzt Kontakt aufnehmen - bundesweite Vertretung!

Wir betreuen viele Startup-Unternehmen. Für diese stellen sich regelmäßig Fragen der Firma, von Geschäftszeichen und Markenanmeldungen. Wir freuen uns auf ihre Anfrage. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Björn-Michael Lange

Beiträge zum Thema