Angezeigt wegen Teilnahme an illegalem Onlineglücksspiel (StGB 285)

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Hilfe bei Ermittlungsverfahren gegen Spieler:


Zahlreiche Teilnehmer an Onlineglücksspielen sind schockiert: Plötzlich flattert unverhofft Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ins Haus. Gegen sie läuft ein Ermittlungsverfahren. Meist wegen des Verdachts auf wissentliche Teilnahme an illegalem Onlineglücksspiel (§ 285 StGB), der aus einem Geldwäscheverdacht hervorging. Es drohen Geldstrafen und bis zu sechs Monaten Haft. Der beste Rat ist hier: Tun Sie nichts! Gehen Sie sofort damit zum Anwalt!


So geraten Teilnehmer an Onlineglücksspielen unter Verdacht:


Am Anfang steht meist ein Geldwäscheverdacht der Hausbank. Dabei geraten momentan immer mehr Spieler, die online gezockt haben, ins Visier der Geldinstitute. Grund dafür ist, dass zahlreiche Spieler häufig Summen über 10.000 Euro zwischen dem eigenen Konto und Konten im Ausland bewegen. Schließlich haben die meisten Anbieter von Onlineglücksspielen ihren Sitz auf Malta, Gibraltar, einige auch auf Curaçao. Für eine Bank ist dabei nicht immer auf den ersten Blick klar, wohin genau das Geld warum fließt. Oft steht zum Beispiel noch ein Zahlungsdienstleister dazwischen. Geht eine Überweisung direkt an einen Anbieter von Online-Glücksspielen, tauchen Firmennamen auf, die deutschen Banken nicht unbedingt bekannt sind.


Vor allem Spielsüchtige geraten unter Geldwäscheverdacht


Besonders deutlich wird der Verdacht, wenn in kurzen Zeiträumen sehr viel Geld hin- und herbewegt wird. Das passiert meist, wenn Spielsüchtige zum Beispiel durch ein Erbe an sehr viel Geld geraten und es in kurzer Zeit verzocken. Dazu kommt: Bei Gewinnauszahlungen kommen plötzlich größere Summen aus dem Ausland auf das eigene Konto, die wiederum – leider – bei vielen Süchtigen schnell erneut ins Ausland fließen. Bei ihrer Bank kommt dadurch der Verdacht auf, sie könnten ein sogenannter Finanzagent sein. Das sind Privatpersonen, oder Gewerbebetreibende, die oft unwissentlich dazwischengeschaltet werden, um Gelder für eine fremde Organisation oder ein Unternehmen aus dem Banksystem herauszuholen.


Geldwäscheverdacht führt zum Verdacht illegal online gespielt zu haben


Wenn eine Bank solche ungewöhnlichen Kontobewegungen bemerkt, die in die Kategorie „Geldwäsche“ passen, ist sie verpflichtet diesen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu melden. Diese stellt in solchen Fällen den zusätzlichen Verdacht auf Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel fest und übermittelt die Verdachtsfälle an die Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schließlich, um bei der Bestätigung eines Verdachts ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten. Spielern flattern dann häufig etwas unverständlich im Beamtendeutsch formulierte Briefe ins Haus. Die Straftat wird häufig nicht deutlich benannt. Sobald dort etwas von „§285 StGB // nicht genehmigtes Online-Glücksspiel der Firma ...“ steht, bedeutet das, dass es um eine Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel geht.


Für die Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel drohen bis zu sechs Monate Haft oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen, die nach dem jeweiligen Einkommen bemessen werden. Für Geldwäsche drohen Strafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft und die Kontosperrung bis zum Abschluss der Ermittlungen.


Teilnahme an illegalem Onlineglücksspiel: Nicht rechtfertigen, Anwalt einschalten!


Im Schreiben werden Spieler gebeten, Stellung dazu zu nehmen. Bevor sie jetzt aber vor in die Rechtfertigungs-Schleife geraten, sollten sie lieber sofort einen Anwalt einschalten – gerne mich. Der Vorteil eines Anwalts ist, dass er Einsicht in die Ermittlungsakte bekommt und gezielt auf die Vorwürfe antworten kann. Privatpersonen steht diese Einsicht nur eingeschränkt zu. Außerdem habe ich bereits zahlreiche Mandanten auf diesem Gebiet vertreten. Aufgrund meiner Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich die Sache schnell aus der Welt schaffen.


Ich helfe Ihnen gerne! Kontaktieren Sie mich hier über anwalt.de oder über: schopf@hfs-rechtsanwaelte.de.















Foto(s): Pond5

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