Rückforderung von Spieleinsätzen bei Onlineglücksspiel / Onlinekasinos

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Immer mehr Menschen verschulden sich beim Glücksspiel im Internet. Doch nicht alle Schulden müssen bezahlt werden!

In Deutschland sind Onlineglücksspiele, mit Ausnahme von Lotto und Sportwetten, verboten. Darum sitzen die großen Anbieter von Onlinekasinos auch im Ausland, wie zum Beispiel auf Gibraltar. Das ändert aber nichts daran, dass die mit diesen Onlinekasinos geschlossenen Spielverträge nichtig sind (§ 134 BGB).

Der Spieler belastet für das Spiel aber dennoch sein Konto (per Lastschrift) oder seine Kreditkarte. Das Onlinekasino bucht die verlorenen Beträge ab, das Geld ist damit erst einmal weg.

Was kann ich tun?

Es ist den Banken, Zahlungsdienstleistern (z. B. Paypal) und Kreditkartenunternehmen nach deutschem Recht untersagt, an der finanziellen Abwicklung unerlaubter Transaktionen mitzuwirken. Daher bestehen gute Chancen, die eingetretenen Verluste von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen wieder gutschreiben zu lassen.

Ist das der Freifahrtschein für risikofreies Onlineglücksspiel?

Nein! Paypal beispielsweise schreibt die Verluste wieder gut, sperrt daraufhin aber den Benutzer. Auch bei den Banken und Kreditkartenunternehmen kann man nicht immer wieder Verluste zurückbuchen lassen und die Gewinne behalten. Ein solches Verhalten würde völlig zu Recht als Betrug gewertet werden und strafbar sein. Der hier aufgezeigte Ausweg, die eingetretenen Verluste wieder gutschreiben zu lassen, besteht daher nur einmalig.

Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher jedem Verbraucher, der Geld beim Onlineglücksspielverloren hat, anwaltlich prüfen zu lassen, ob er die von seinem Konto dafür abgebuchten Beträge zurückfordern kann. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 



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