Online-Sportwetten: BGH entscheidet für Spieler

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Fußball-EM-Sponsor Betano soll Spieler komplette Spielverluste zurückzahlen! Der BGH befeuert mit seiner Entscheidung Klagewelle!


In seinem Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 (Az.: 1 ZR 88/23) teilt der Bundesgerichtshof nämlich mit, dass er vor hat, sich auf die Seite des Spielers zu stellen. Der Mandant der HFS Rechtsanwälte soll seine kompletten Spielverluste zurückbekommen. Diese Entscheidung kommt rechtzeitig vor der Fußball-Europameisterschaft und dürfte für einiges Aufsehen sorgen. Denn Betano gehört zu den großen Sponsoren der EM in Deutschland – also in dem Land, in dem der Anbieter jahrelang illegal im Internet unterwegs gewesen ist. Der Sportwetten-Anbieter aus Österreich war aber nicht der Einzige, der jahrelang einfach ohne gültige deutsche Lizenz Sportwetten im Internet hierzulande angeboten hat. Betroffen sind zahlreiche weitere Anbieter wie Tipico, Bet365, Bet-at-home, Interwetten oder Bwin. Auch sie werden zahlreichen Spielern ihre Verluste zurückzahlen müssen. Aus der bereits seit zwei Jahren anschwellenden Klagewelle gegen solche Anbieter wird durch die Entscheidung des BGH ein regelrechter Tsunami über die ganze Sportwetten-Branche hereinbrechen. Noch nie standen die Chancen für Spieler so gut wie jetzt!


Ohne Lizenz kein Angebot von Online-Sportwetten!


Für den BGH ist deutlich klar: Das Online-Angebot von Betano hätte im Zeitraum, als der Mandant der HFS-Rechtsanwälte wettete, gar nicht existieren dürfen. Daher sind die Geschäfte mit dem Sportwetten-Anbieter nichtig. Der Spieler hatte bei Betano im Jahr 2018 rund 12.000 verwettet. Zuvor gab ihm das OLG Dresden bereits im Mai 2023 recht. Gegen dieses Urteil ging der Sportwetten-Anbieter, die österreichische Betkick Sportwettenservice GmbH, die hinter Betano steht, in Berufung. Doch auch die höchste deutsche Instanz stellt sich nun also auf die Seite des Spielers. Damit bekommt er seine kompletten Spielverluste plus fünf Prozent Zinsen zurück.

Mehr Infos zum Fall gibt es auch hier: https://bgh-sportwetten.de/

Warum erlässt der BGH einen Hinweisbeschluss beim Thema Online-Sportwetten?


In diesem Fall fühlte sich der I. Zivilsenat dazu berufen, mit einem 25-seitigen Hinweisbeschluss seine vorläufige Rechtsauffassung zu dem Fall zu veröffentlichen. Denn er wollte offensichtlich verhindern, dass seine Rechtsauffassung durch eine vorzeitige Rücknahme der Revision beziehungsweise einem Vergleich zwischen den Parteien wieder nicht zum Ausdruck kommen kann. Schließlich ist dies gerade im März kurz zuvor passiert. Mehr Infos zur abgesagten Verhandlung gibt es hier auf unserem Blog.


Die Veröffentlichung eines Hinweisbeschlusses war vor dem Dieselskandal nicht üblich für den BGH. Erst seit einigen Jahren nutzt der oberste Gerichtshof diese Möglichkeit, um seine Meinung bereits vor einem eventuellen Urteil kund zu tun und so deutliche Signale an die unteren Instanzen zu geben, die sich an einem Hinweisbeschluss ähnlich wie an einem Urteil des BGH rechtlich orientieren. Auch ein Hinweisbeschluss ist für sie also richtungsweisend. Dass ein solcher Beschluss allerdings 25 Seiten lang und sehr detailliert ist zeigt, dass sich am BGH wohl einiges angestaut hatte, was raus musste. 


Der Verhandlungstermin für den aktuellen Fall ist am 2. Mai und wurde bisher noch nicht abgesagt. 


Zum Hintergrund:

Online-Sportwetten: Chaos um Lizenzen


Nach dem Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden rechnete sich Betano vermutlich Chancen vor dem BGH aus. Denn immerhin hatte sich der Sportwetten-Anbieter im Jahr 2012 auf eine Konzession in Deutschland beworben und sollte auch eine bekommen. Da das gesamte Lizenzierungsverfahren aber scheiterte, sieht Betano die Schuld für das illegale Angebot nicht bei sich, sondern bei den Behörden, die anschließend acht Jahre lang brauchten, um ein funktionierendes Lizenzierungsverfahren an den Start zu bringen. Erst seit dem Jahr 2020 können Anbieter hierzulande Konzessionen für das Angebot von Online-Sportwetten im gesamten Land erwerben.


So lange wollte Betano – wie zahlreiche andere Anbieter von Online-Sportwetten – aber nicht warten und ging einfach ohne deutsche Lizenz online. Mit einer Seite in perfekter deutscher Sprache, die für alle über 18 Jahren frei zugänglich gewesen ist. Für den Spieler war es nicht ersichtlich, dass das Angebot illegal war. Von den Behörden wurde das Angebot kaum kontrolliert und bestand einfach jahrelang.


Verbotene Cash-out-Funktion bei Sportwetten angeboten


Das Problem dabei ist Folgendes: Zwar hätte Betano im Jahr 2012 eine Lizenz bekommen können, aber ganz sicherlich nicht für das Angebot, mit dem der Sportwetten-Anbieter anschließend einfach im deutschen Internet unterwegs gewesen ist. Darauf haben die HFS Rechtsanwälte den BGH deutlich hingewiesen. Denn es wurden zum Beispiel verbotene Funktionen angeboten. Die eindrücklichste davon ist die sogenannte Cash-out-Funktion. Inzwischen ist es wissenschaftlich nachgewiesen, dass diese Funktion Spieler besonders schnell in die Sucht katapultiert. Denn der Kick, sich schon während einer Wette einen Teil des Einsatzes auszahlen lassen zu können wenn eine Wette schlecht läuft, ist enorm. Aus diesem Grund haben die Behörden den Anbietern untersagt, diese Funktion zu verwenden. An das Verbot hielt sich aber über Jahre hinweg kaum ein Sportwett-Anbieter – auch Betano nicht. Es gab ja schließlich so gut wie keine Kontrollen.


1000-Euro-Limit bei Online-Sportwetten nicht eingehalten


Ein weiterer Punkt ist außerdem, dass Betano nie das 1000-Euro-Limit, das der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, eingehalten hat. Demnach darf ein Spieler pro Monat nicht mehr als 1000 Euro einsetzen. Zahlreiche Fälle, die die HFS Rechtsanwälte zurzeit bearbeiten zeigen, dass Betano dieses Limit nie eingehalten hat.


Außerdem war Online-Glücksspiel in Deutschland verboten, bis der neue Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2021 in Kraft trat. Sportwettenanbieter konnten vorgezogen ab Oktober 2020 Lizenzen erwerben. Der Skandal betrifft also nicht nur Sportwetten, sondern Online-Glücksspiel allgemein.


Für sein Verhalten bekam Betano nun vom Bundesgerichtshof also die Rote Karte.


Sie haben auch Geld bei Online-Sportwetten-Anbietern verloren? Ich helfe Ihnen gerne!


 Bitte kontaktieren Sie mich hier über Anwalt.de oder gerne über: schopf@hfs-rechtsanwaelte.de


Mehr über die HFS-Rechtsanwälte erfahren Sie hier: https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/


Foto(s): Pond5

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