Anhängen an Angebote bei Amazon

  • 1 Minuten Lesezeit

Vielfach zu Streit führt das sogenannte „Anhängen“ an fremde Angebote bei Amazon. Der Amazon-Marketplace ist so ausgestaltet, dass sich unterschiedliche Händler dort die Angebote zu identischen Produkten teilen. Für jedes Produkt wird an den Ersteinsteller eine individuelle Nummer vergeben (sog. ASIN = Amazon Standard Identification Number). Sofern ein anderer Händler ein identisches Produkt bei Amazon anbietet, kann und soll er sich nach Vorgabe von Amazon einfach an das Angebot des Erstanbieters anhängen. Bei Aufruf eines Produkts werden dann verschiedene Verkäufer mit Preisen gelistet.

Für den Erstanbieter ist das meist ärgerlich, da er den Aufwand der Einstellung eines Produkts hatte und sich im Gegenzug auch noch einem direkten Preisvergleich durch seine Konkurrenten ausgesetzt sieht.

Allerdings ist das Anhängen an ein Angebot nicht per se verboten. 

Problematisch kann es jedoch werden, wenn der Angebotstext einen Markennamen oder ein Unternehmenskennzeichen des Ersteinstellers enthält. Hängt sich ein Wettbewerber dennoch einfach an das Angebot an, führt dies zu einer Marken- und/oder Wettbewerbsverletzung. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn der Ersteinsteller des Angebots den Angebotstext ändert. Mahnt er einen Mitbewerber ab, hat dieser im Zweifel nachzuweisen, dass das Angebot ursprünglich keine Markenbezeichnung enthielt. 

Gleich, ob Sie eine Abmahnung aufgrund Anhängens bei Amazon erhalten haben, oder gegen Ihre Mitbewerber vorgehen möchten, die sich Ihre Angaben zu eigen machen, wir beraten Sie gerne. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sarah Op den Camp

Beiträge zum Thema