Anhörungsbogen fehlerhaft: Verjährung läuft weiter!

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Wenn eine Tat (egal, ob im Strafrecht, oder im Ordnungswidrigkeitenrecht) verjährt, kann sie nicht mehr verfolgt werden. Ein hochinteressantes Urteil hat das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen am 3.9.12 (A.Z.: 2 OWi 593 Js 7128/12) kürzlich gefällt. Die Verwaltungsbehörde hatte im Vorverfahren am 30.11.11 wegen eines Tatvorwurfes vom 4.11.11 einen Anhörbogen erlassen, auf dem die Tatörtlichkeit fehlerhaft benannt war. Es wurde in dem Anhörungsbogen als Tatort "km 59,5" auf der BAB 9 benannt, in Wahrheit handelte es sich aber um die Stelle bei "km 95,9" auf dieser Autobahn. Ein simpler Zahlendreher also.

Allerdings mit schwerwiegenden Folgen. Zwischen der vermeintlichen und der tatsächlichen Messstelle liegen über 35 km, so dass es dem Betroffenen nicht möglich ist, die Örtlichkeit zutreffend einzuordnen - so das Amtsgericht. Wie soll er sich unter diesen Umständen an die Tatsituation erinnern und zum Beispiel korrekte Angaben zum Fahrer zur Tatzeit machen können? Vielmehr sei es aus Sicht des Betroffenen ohne weiteres möglich, dass ihm zwei verschiedene Sachverhalte vorgeworfen werden. So sei für ihn auch nicht auszuschließen, dass zwei Messungen in diesem Abstand voneinander erfolgt sind. Unerheblich bleibe eine solche Ungenauigkeit nur dann, wenn gleichwohl für den Betroffenen ersichtlich bleibt, welche Ordnungswidrigkeit tatsächlich gemeint ist. Dies ist vorliegend jedoch bis zur erstmaligen Berichtigung des Tatortes im Bußgeldbescheid vom 14.2.12 nicht der Fall, jedenfalls nicht durch den Anhörungsbogen (§ 33 I Nr.9 OWiG). Auch handelte es sich nicht um eine Messung, bei der der Betroffene angehalten wurde, so dass er auch nicht anhand dieses Anhaltevorganges den Sachverhalt identifizieren konnte. Die Folge: Freispruch wegen Verjährung!

Haben Sie Fragen hierzu? Dann kontaktieren Sie uns gerne per eMail (info@ra-hartmann.de) oder Telefon (03301-536300).

Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg

weitere Infos: 

http://onlinerechtsberatung.de/anhorungsbogen-fehlerhaft-verjahrung-lauft-weiter


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