Anhörungsbogen von der Polizei bekommen – was machen?

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Wenn Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen haben, fragen Sie sich bestimmt, was zu tun ist: Wenden Sie sich an die kompetenten Rechtsanwälte.

Die Anhörung und die Vorladung sind die ersten Schritte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Das Ermittlungsverfahren beginnt also in der Regel mit der Übersendung eines Anhörungsbogens. Er wird gerne auch als Zeugenladung bzw. Zeugenvernehmung getarnt.

Man muss aber zuvor über den Status belehrt werden: Ist man Beschuldigter oder ist man Zeuge? Dann bekommt man den Anhörungsbogen. Darin wird der Beschuldigte aufgefordert, sich innerhalb einer Frist bei der Polizei zu melden und dort vorstellig zu werden. Er soll dort angehört werden. Dabei muss dem Beschuldigten in der Aufklärung seiner Rechte deutlich gemacht werden, dass er nichts sagen muss, dass er das Recht hat, zu schweigen, dass er aber auch das Recht hat, sich einen Strafverteidiger zu nehmen oder sich auch alleine zu verteidigen.

Die Anhörung dient in erster Linie der Aufklärung und der Information der Polizei durch den Beschuldigten bzw. die angehörte Person. Stellt sich heraus, dass der Status der Person nicht mehr der eines Zeugen ist, sondern der eines Beschuldigten, muss die entsprechende Aufklärung und Belehrung durch die Polizei zwingend erfolgen. Der Beschuldigte ist auf sein Schweigerecht hinzuweisen. Im Anhörungsbogen wird dem Beschuldigten oder Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Tatvorwurf schriftlich zu äußern. Es besteht bereits in diesem Stadium des Verfahrens für den Beschuldigten oder Betroffenen die Möglichkeit, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Der Beschuldigte muss aber nicht unbedingt den Termin bei der Polizei wahrnehmen. Er kann auch einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Er kann auch einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, für ihn Akteneinsicht zu beantragen und damit die Informationen einzuholen, die man benötigt, um zu wissen, um welchen Sachverhalt es eigentlich geht. Der Anhörungsbogen der Polizei stellt also den Beginn des Ermittlungsverfahrens dar. Man sollte sich nicht auf eine Konversation mit der Polizei einlassen, sondern vielmehr von dem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Dies wird und darf dem Beschuldigten nicht nachteilig ausgelegt werden.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner verteidigen Mandanten bundesweit in den Fällen, in denen der Mandant einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hat. Der Fachanwalt für Strafrecht hat die Möglichkeit, für den Beschuldigten Akteneinsicht zu beantragen. Es wird die Akteneinsicht aber nicht bei der Polizei, die den Anhörungsbogen verschickt hat, beantragt, sondern bei der Staatsanwaltschaft, die zuständig ist. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass im Fall des Anhörungsbogens der Polizei am besten ein Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden sollte.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner verteidigen ihre Mandanten bundesweit gegen unberechtigte Vorwürfe. Wenn Sie also eine Vorladung erhalten haben, sprechen Sie uns an.


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