Veröffentlicht von:

Anklage erhalten, was nun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Anklageschrift erhalten und fallen aus allen Wolken? Oberstes Gebot bedeutet auch hier: Ruhe bewahren!

Haben Sie den ersten Schock verdaut, dann lesen in Ruhe die Anklageschrift durch. Machen Sie sich mit dem Tatvorwurf vertraut und versuchen Sie entlastende Beweismittel zu finden.

Machen Sie jetzt nicht den Fehler und geben eine eigenmächtige Stellungnahme ab. Auch wenn das Bedürfnis groß ist den Sachverhalt richtig zu stellen, beachten Sie die Devise: „Schweigen ist Gold”. Als Angeklagter im Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet irgendwelche Aussagen zu treffen. Dies kann Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden.

Haben Sie es nicht bereits getan, so sollten Sie jetzt einen Strafverteidiger aufsuchen. Nur dieser hat die Möglichkeit umfassende Akteneinsicht zu beantragen, und kann die Einhaltung Ihrer Rechte im Strafverfahren gewährleisten.

Beachten Sie hierbei, dass in weit über 90 % der Fälle auf eine Anklage auch eine Hauptverhandlung folgt. Allein schon aus Gründen der Waffengleichheit sollten Sie hier einen Strafverteidiger einschalten.

Steht in der Anklageschrift drin, dass das Gericht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers beabsichtigt, so sollten Sie die Auswahl des Pflichtverteidigers nicht dem Gericht überlassen. Auch Sie haben die Möglichkeit einen Pflichtverteidiger zu benennen. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch. Nur so ist sichergestellt, dass Sie auch einen Verteidiger haben, der 100 % für Ihre Interessen kämpft. Bei der Auswahl des Pflichtverteidigers durch das Gericht hat man in vielen Fällen leider einen Verteidiger, der dem Gericht angenehm ist.

Auch wenn in der Anklageschrift nicht direkt drin steht, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommt, so zeigt sich in der Praxis doch, dass des Öfteren entgegen der ursprünglichen Annahme ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Auch dies wird ein Verteidiger gegebenenfalls prüfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema