Anklageschrift erhalten - wie verhalten?

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Was bedeutet es, wenn mir eine Anklageschrift zugestellt wird?

Sie müssen damit rechnen, dass in der nächsten Zeit ein Hauptverhandlungstermin stattfindet, zu dem Sie als Angeklagter geladen werden. Sollten Sie noch keinen Strafverteidiger beauftragt habe, so sollten Sie sich spätestens jetzt mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Dieser wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Gegebenenfalls kann ein Strafverteidiger die sogenannte Eröffnung des Hauptverfahrens verhindern.

Was passiert, wenn ich zu einem Verhandlungstermin nicht hingehe?

Sollten Sie unentschuldigt zu dem Verhandlungstermin nicht erscheinen, so müssen Sie damit rechnen, dass ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wird oder Ihre polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin angeordnet wird. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie einen Termin zur mündlichen Verhandlung daher unbedingt wahrnehmen!

Das Gericht schreibt etwas von „Pflichtverteidiger benennen". Was bedeutet das?

Sollte ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegen, so teilt Ihnen das Gericht mit, dass Sie binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger benennen sollen. Dies sollten Sie unbedingt tun! Andernfalls wird das Gericht einen Anwalt auswählen, was für Sie durchaus von Nachteil sein kann.

Kann ein Anwalt jetzt überhaupt noch etwas tun?

Sicher! Zunächst einmal wird Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen und die Anklageschrift auf etwaige Mängel hin untersuchen. Eventuell kann erreicht werden, dass die Anklage vom Gericht nicht zugelassen wird. Unter Umständen kann auch nach Erhebung der Anklage noch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin Alexandra Braun

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de

Homepage: www.verteidigerin-braun.de


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