Anlagebetrug am Grauen Kapitalmarkt, Risiko Crowdfunding

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Der graue Kapitalmarkt ist ein nicht staatlich regulierter Kapitalmarkt, auf dem diverse Kapitalanlagen wie Schuldverschreibungen, geschlossene Fonds und nicht-börsennotierte Aktien gehandelt werden, die nicht auf dem organisierten Kapitalmarkt zu finden sind. Trotz höherer nominaler Erträge aufgrund geringer Liquidität ist das Anlagerisiko, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, aufgrund fehlender gesetzlicher Überwachung und eines höheren Anteils an unseriösen Anbietern deutlich erhöht.


Die durch Anlagebetrug verursachten Schäden steigen kontinuierlich weiter an. In der Regel ist das Geld nicht weg, sondern wechselt nur den Besitzer und es besteht durchaus eine Möglichkeit über eine fachliche Expertise eines Fachanwaltes für Anlagebetrugsfälle auch dieses zu finden und sicherzustellen. 


Geschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)

Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.

Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.

Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken und Sparkassen in Betracht.

Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.


Risiko Crowdfunding

Crowdfunding ist eine Alternative zu einer herkömmlichen Finanzierung durch Banken, zu deutsch: Schwarmfinanzierung. Eine Vielzahl von Personen investieren Geld für ein konkretes Projekt, für welches ein bestimmtes Budget zur Umsetzung benötigt wird.

Diese Form der Finanzierung hat nun auch im Immobilienbereich Einzug gehalten. Es ermöglicht Anlegern die Investition in größere Immobilienvorhaben. Sie werden mit einer attraktiven Rendite und dem Angebot angelockt, schon mit wenigen hundert Euro, aber auch natürlich gerne mit viel höheren Anlagesummen, sich an attraktiven Immobilien zu beteiligen, zu welchen sie üblicherweise keinen Zugang haben, da solche Investitionen in der Vergangenheit sonst nur Großanlegern vorbehalten waren. Besonders attraktiv wirkt das Angebot dann noch und trifft den Zeitgeist, wenn man es als digitale Immobilienanlage bewirbt.

Nicht selten gerät hierbei aus dem Blick, dass eine solche Geldanlage auch nicht unerhebliche Risiken in sich trägt. Hinter dem Versprechen der Investition für einen überschaubaren Zeitraum von zwei oder drei Jahren bis das Geld wieder dem Anleger zurückfließen soll und einer attraktiven Verzinsung von 4, 5 oder gar 6 % p.a. stehen häufig sog. qualifizierte Nachrangdarlehen. Der Anleger gewährt hierbei der Projektentwicklungsgesellschaft ein Darlehen über einen Zeitraum von 2-3 Jahren und lässt sich hierfür einen festen Zins versprechen, der vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder mit Ablauf der Vertragsdauer mit dem Anlagebetrag zurückfließen soll. 

Wie jeder Darlehensgeber trägt auch hier der Anleger das Insolvenzrisiko des Darlehensnehmers, also der Projektentwicklungsgesellschaft, die mit den eingeworbenen Geldern das Immobilienprojekt umsetzen soll. Dieses wird jedoch durch die Vereinbarung des qualifizierten Nachrangs verschärft und erheblich erhöht. Dieser qualifizierte Nachrang, so er wirksam und ausgerichtet an den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechend vereinbart worden ist, bedeutet, dass das Darlehen und die Zinsen nicht zurückbezahlt werden müssen, wenn sich die Gesellschaft durch eine solche Zahlung in die Gefahr der Insolvenz begibt. Im Übrigen führt der Nachrang dazu, dass die Anleger als nachrangige Gläubiger behandelt werden und daher im Zweifel erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient werden.

Daher besteht eine erhöhte Gefahr des (Teil-)Verlusts des angelegten Geldes.

So sind in jüngerer Vergangenheit bereits Insolvenzen solcher Projektentwickler zu verzeichnen gewesen. 

Insofern rückt für geschädigte Anleger, die nun mit einem Totalverlust ihres Anlagebetrages rechnen müssen, eine Haftung von Gesellschaften in den Mittelpunkt, welche diese Projekte mit eigener Expertisé, besonderem Know-How und umfangreicher Analyse positiv bewerteten und so Anleger erst zur Investition veranlasst haben. 

Sie stehen als Anlagevermittler in der Verantwortung den Kunden zutreffend und umfassend über das Anlageangebot aufzuklären. Vor allem sind auch die Risiken anschaulich darzustellen.

Auch müssen die beworbenen Aussagen zu einem konkreten Projekt auch zutreffend sein. Wenn herausgestellt wird, dass man das Projekt quasi auf Herz und Nieren geprüft und für gut befunden hat, so muss eine solche Prüfung auch aktuell erfolgt sein. Der Anlageinteressent muss sich darauf verlassen können, dass ihm aktuelle Daten und Analysen für seine Anlageentscheidung zur Verfügung gestellt werden.

Ist dies nicht der Fall kommen Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen den Anlagevermittler in Betracht.

Betroffene Anleger sollten daher im Falle des Ausbleibens von Zinszahlungen oder der vereinbarten Rückzahlung des Anlagebetrages sich nicht scheuen sich von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

Schrottimmobilie, Kryptowährungen : Vorgehen der Betrüger

Unerfahrene Geldanleger werden durch unseriöse Versprechen von großen Geschäften und noch größeren Gewinnen in die Falle gelockt. 

Besonders Investitionen in Kryptowährungen oder Immobilienfonds erscheinen vielversprechend, unterstützt durch professionell wirkende Webseiten mit trändigen Layouts. 


Hinter diesem Schein verbirgt sich jedoch oft Betrug: Auf gefälschten Tradingplattformen wird den Anlegern eine rasche Vermögenssteigerung vorgegaukelt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Das eingezahlte Geld fließt allerdings in kriminelle Kanäle, ohne tatsächlich angelegt zu werden.

Versuche, sich die vermeintlichen Gewinne auszahlen zu lassen, enden häufig in Ausflüchten oder der Forderung nach Zahlung angeblicher Steuern, ohne dass die Anleger je ihr Geld zurücksehen.


Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. 

Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren  auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

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Telefon: 0911/760 731 10 

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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Foto(s): Siegfried Reulein


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