Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt, Verjährung von Ansprüchen droht, Erfolge für Anleger
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Angesichts der Zunahme komplexer Anlageprodukte zielt das Kapitalanlagerecht darauf ab, Anleger durch Gesetze und Rechtsprechung zu schützen, besonders durch Aufklärungs- und Informationspflichten der Anbieter und Vermittler.
Ein besonderes Risiko für Anleger besteht am Grauen Kapitalmarkt, der weitgehend unreguliert ist und oft unseriöse Produkte bietet. Das Kapitalanlagerecht wird insbesondere relevant, wenn Anlegern durch solche Produkte finanzielle Schäden drohen. Hierbei umfasst es die Prüfung von Beratungsfehlern, Prospektpflichten und möglichen Schadensersatzansprüchen.
Die Schäden durch Anlagebetrug nehmen stetig zu, oft betreffen sie hart erarbeitetes Vermögen. Trotz der Komplexität und der Herausforderung, die Täter zu fassen, gibt es Möglichkeiten, das verlorene Geld zurückzuerhalten. Mit der fachlichen Expertise eines Fachanwalts für Anlagebetrugsfälle und dem Einsatz zertifizierter Forensiker können die Spuren des Geldes verfolgt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Mein Team und ich stehen Betroffenen bei, um in Fällen von Broker-Betrug, Täuschung und ähnlichen betrügerischen Systemen Unterstützung zu leisten und aktiv Ermittlungen anzustreben.
Das Kapitalanlagerecht ist somit entscheidend für Anleger, die nach finanziellen Verlusten durch Finanzprodukte Schadensersatz von Anbietern oder Beratern fordern.
Atypisch stille Beteiligungen
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt. Anlegern wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen.
Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.
Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.
Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Genussscheine
Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren sog. Genussscheine als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust, mit sich bringen. Sie sind daher nur für Anleger geeignet, die bereit sind, ein solches Risiko einzugehen. Daher bedarf es zur Erfüllung einer zureichenden Anlageberatung gerade auch eines Hinweises auf das Risiko des Totalverlusts des angelegten Geldes bzw. zumindest die Gefahr nicht unerhebliche Kapitalverluste.
CFDs und binäre Optionen
CFDs (contracts for difference) und binäre Optionen erfreuen sich wie auch andere Derivate und Termingeschäfte steigender Beliebtheit, bergen aber auch erhebliche Verlustrisiken in sich, denen sich Anleger häufig nicht bewusst sind. Wir beraten und vertreten Anleger bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Kryptowährungen und Immobilienfonds
Unerfahrene Geldanleger werden durch unseriöse Versprechen von großen Geschäften und noch größeren Gewinnen in die Falle gelockt. Besonders Investitionen in Kryptowährungen oder Immobilienfonds erscheinen vielversprechend, unterstützt durch professionell wirkende Webseiten mit trändigen Layouts. Hinter diesem Schein verbirgt sich jedoch oft Betrug: Auf gefälschten Tradingplattformen wird den Anlegern eine rasche Vermögenssteigerung vorgegaukelt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Das eingezahlte Geld fließt allerdings in kriminelle Kanäle, ohne tatsächlich angelegt zu werden.
Versuche, sich die vermeintlichen Gewinne auszahlen zu lassen, enden häufig in Ausflüchten oder der Forderung nach Zahlung angeblicher Steuern, ohne dass die Anleger je ihr Geld zurücksehen.
Anleger, die betrogen wurden sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt
Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.
Trotz der Komplexität und der Herausforderung, die Täter zu fassen, gibt es Möglichkeiten, das verlorene Geld zurückzuerhalten. Mit der fachlichen Expertise eines Fachanwalts für Anlagebetrugsfälle und dem Einsatz zertifizierter Forensiker können die Spuren des Geldes verfolgt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Mein Team und ich stehen Betroffenen bei, um in Fällen von Broker-Betrug, Täuschung und ähnlichen betrügerischen Systemen Unterstützung zu leisten und aktiv Ermittlungen anzustreben.
Bei einem Anlagebetrugsfall schnelles Handeln notwendig, da die Verjährung von Ansprüchen droht.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR
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