Anlagevermittler und Anlageberater von P&R im Fokus
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Viele Anleger der P&R-Container sind vor der bevorstehenden ersten Gläubigerversammlung am 17.10.2018 verunsichert, ob und wieviel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. Mit einer hohen Quote im Insolvenzverfahren können sie sehr wahrscheinlich nicht rechnen, zumal die vorgefertigten Insolvenzanmeldungsformulare des Insolvenzverwalters, die den Anlegern zugesandt wurden, nicht ohne Kritik geblieben sind. Insofern wird hier von Interesse sein, inwieweit der Insolvenzverwalter Forderungen der Anleger bestreitet.
Somit sollten Anleger ein Augenmerk auf die Anlagevermittler und Anlageberater legen, wenn sie den eingetretenen Schaden ersetzt erhalten wollen. Anlagevermittler und Anlageberater sind verpflichtet, die Risiken und Besonderheiten der vorgestellten Kapitalanlage zutreffend und umfassend gegenüber den Anlegern zu benennen. Auch sind sie verpflichtet, das Anlageangebot einer kritischen Prüfung zu unterziehen und die Plausibilität des Anlageangebots zu bewerten. Tun sie dies nicht, so müssen sie gegenüber dem Anleger offenlegen. Tun sie es und haben Zweifel an der Plausibilität, so dürfen sie das Anlageangebot allenfalls unter Offenlegung dieser Zweifel anbieten.
Nach Durchsicht der von verschiedenen Anlegern von P&R vorgelegten Unterlagen durch unser erfahrenes Expertenteam bestehen in vielen Fällen erhebliche Zweifel, ob Anlegern von P&R vor dem Kauf der Container zureichende Informationen durch Anlageberater und Anlagevermittler zur Verfügung gestellt wurden. Zudem bestehen Anhaltspunkte, dass Anlageberater und Anlagevermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht entsprochen haben, da sie schon anhand der von ihnen an die Anleger überlassenen Unterlagen vielfach Zweifel an dem Anlageangebot hätten haben müssen, die sie aber nicht offenbart haben.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht daher gute Chancen für Anleger im Einzelfall den Anlagevermittler oder Anlageberater erfolgreich in Anspruch zu nehmen. „Der Fall P&R reiht sich in die unzähligen Fälle von Pleiten im Grauen Kapitalmarkt ein. Provisionsgetriebene Anlagevermittler und Anlageberater gehen vielfach immer noch sorglos mit dem Vermögen ihrer Kunden um und versäumen eine kritische Prüfung der von ihnen angebotenen Anlageprodukte zum Schaden ihrer Kunden. Geht dann wieder ein Anbieter auf dem Grauen Kapitalmarkt in die Knie, dann sind für ihre Kunden kaum mehr erreichbar oder jammern, dass sie selbst hinters Licht geführt oder gar selbst geschädigt seien. Daher sollten sich betroffene Anleger fachkundig über ihre rechtlichen Möglichkeiten in ihrem konkreten Einzelfall beraten lassen, gerade auch in Bezug auf eine Inanspruchnahme des Anlagevermittlers oder Anlageberaters“, so Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei KSR in einer Stellungnahme.
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