Anleger des Nordcapital Offshore Fonds 5 erhalten per Urteil ihr angelegtes Geld zurück

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Eine Vielzahl von betroffenen Anlegern des Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG hat sich in den letzten Monaten an uns gewandt, um sich über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu informieren.

Der Schifffonds wurde 2009 von der Nordcapital-Gruppe aufgelegt, u. a. von

  • Postbank Finanzberatung AG,
  • Lenz Financial Wealth Management GmbH aus Berlin,
  • Kapital Kontor GmbH aus Hamburg

sowie weiteren Vermittlern vertrieben.

Nachdem der Fonds bereits 2015 mit nur noch 35 % an der Zweitmarktbörse gehandelt wurde, ist er derzeit vom Handel ausgesetzt. Die damals positiven Prognosen wurden nicht gehalten und veranlassen immer mehr Anleger zum Handeln.

Sie wandten sich daher an unsere Fachkanzlei, um sich bei uns über ihre Möglichkeiten zu informieren, ihre Anlagesumme auf dem rechtlichen Wege zurückzuerhalten.

Für einige Anleger, die uns bereits bevollmächtigten, Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist die Zeit der Sorge um das investierte Geld mit einem positiven Urteil und somit einer Rückzahlung des investierten Kapitals beendet worden.

Ein Beispiel: Unser Mandant aus Schleswig-Holstein erhielt im August 2017 seine Beteiligungssumme von 15.000 € zurück:

Der Mandant der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat sich im Jahr 2009 nach erfolgter Beratung der Postbank Finanzberatung AG in Kiel in Höhe von EUR 15.000,00 an dem Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG beteiligt. Der Mandant ging hierbei davon aus, dass es sich um eine seinen sicherheitsorientierten Anlagezielen entsprechende Kapitalanlage handeln würde.

Dies war in tatsächlicher Hinsicht jedoch nicht der Fall. Der Mandant gab an, nicht über die erheblichen Kosten der Beteiligung, wie die Weichkosten und die Provisionszahlungen, sowie über die erheblichen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden zu sein, als der Sachverhalt im Gespräch mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, vertreten durch Rechtsanwalt André Wilm, besprochen wurde.

LG Hannover: Keine Aufklärung über Rückforderung von Ausschüttungen

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens hat das Landgericht Hannover nun rechtgesprochen und festgehalten, dass der Mandant nicht über das Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen durch die Postbank Finanzberatung AG aufgeklärt wurde. Bei Zahlungen seitens der Fondsgesellschaft handelt es sich entgegen einem weit verbreiteten Glauben nicht um eine gesicherte „Rendite“, sondern lediglich um Kapitalausschüttungen, welche nach dem Handelsgesetzbuch der möglichen Rückforderung unterliegen.

Das Landgericht hat dem Mandanten Schadensersatz nebst Verzugszinsen zugesprochen. Darüber hinaus muss die Postbank Finanzberatung AG den Mandaten von möglichen Rückforderungen bezüglich erhaltener Ausschüttungen freihalten und dem Mandanten einen Teil der diesem außergerichtliche entstandenen, vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten.

Wenn auch Sie in den Nordcapital Offshore Fonds 5 investiert haben und sich kostenfrei und unverbindlich informieren wollen, nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/service/ersteinschaetzung/ oder rufen Sie uns an.


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