Anleger des ThomasLloyd Cleantech Fonds kämpfen um ihr Kapital – Jetzt Verträge prüfen und Ansprüche sichern
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Stuttgart, 30. März 2025 – Die Entwicklungen rund um die ThomasLloyd Cleantech Fonds sorgen bundesweit weiterhin für erhebliche Verunsicherung unter Anlegern. Nach zahlreichen Berichten über wirtschaftliche Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft und anstehenden Verhandlungsterminen stellt sich für viele Investoren die Frage, wie sie ihr investiertes Kapital sichern oder zurückfordern können.
Unsere Kanzlei, bundesweit tätig und auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der ThomasLloyd Cleantech Fonds – sowohl außergerichtlich durch außerordentliche Kündigungen und Widerrufserklärungen als auch gerichtlich durch Schadensersatzklagen gegen Vermittler und Berater.
Zahlreiche Verträge weisen nach unserer Prüfung auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf, sodass unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch ein wirksamer Widerruf möglich ist.
In vielen Fällen wurden Anleger nicht ordnungsgemäß über Risiken, Illiquidität oder Rückzahlungsfristen aufgeklärt. Besonders kritisch sind Fälle, in denen Anleger über Berater zur Zeichnung gedrängt wurden, ohne dass eine anleger- und objektgerechte Beratung erfolgte.
Die wirtschaftliche Situation der Fonds-Gesellschaften sowie Hinweise auf mögliche Insolvenzantragspflichten verstärken die Dringlichkeit:
Anleger die falsch beraten worden sind, können ihre Verträge jetzt beenden, Rückforderungsansprüche sichern und potenzielle Anspruchsgegner wie Berater und Vermittler konsequent in die Haftung nehmen.
Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen bundesweit zeigen, dass geschädigten Anlegern rechtlich geholfen werden kann – auch im Wege der Inanspruchnahme von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Vermittler.
Abwarten und den Kopf in den Sand zu stecken ist keine Strategie. Wer jetzt handelt, hat deutlich bessere Chancen, sein investiertes Kapital ganz oder teilweise zurückzuerhalten.
Als Fachanwaltskanzlei mit über 21 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Anlegern bundesweit zur Seite. Wir bieten eine fundierte Erstprüfung der Beteiligung nebst Einschätzung der Erfolgsaussichten – klar, verständlich und zielgerichtet.
Unverbindliche Ersteinschätzung und Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
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