Anlegerin erhält über 45.000 EUR von der Postbank Finanzberatung AG zurück

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Bei den über 1500 Verfahren, die wir gegen die Postbank Finanzberatung AG führen, erreichen uns fast wöchentlich neue positive Urteile für unsere Mandanten.

Hier eines unserer aktuellen Verfahren, welches bereits rechtskräftig ist und die Schadensersatzsumme an die Mandantin ausgezahlt wurde:

Der damals 72-jährige Mann der Anlegerin aus Leipzig zeichnete auf Anraten eines Beraters der Postbank Finanzberatung AG im Mai 2008 die Beteiligungen an

König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV

MT „King Douglas“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG

MT „King Daniel“ Tankschiffahrts Gmbh & Co. KG

und

BVT-PB Top Select Fund Dynamic GmbH & Co. KG.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 25.09.2007 (Aktenzeichen XI ZR 320/06; BGH Z 123, Seite 126 ff) ist ein Berater verpflichtet, Interessenten anleger- und objektgerecht zu beraten. Hierzu sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden maßgeblich, andererseits die allgemeinen Risiken wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben.

Im Fall des König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV hat die Postbank Finanzberatung AG ihre Pflicht verletzt, den Anleger über die Höhe der Innenprovisionen aufzuklären. Diese sind ab einer Höhe von über 15 % gegenüber dem Interessenten aufklärungsbedürftig.

Auch für die Beteiligung BVT-PB Top Select Fund Dynamic GmbH & Co. KG hat die Postbank Finanzberatung AG ihre Pflicht zur Aufklärung verletzt. Hier war vorliegend die Blindpool-Konstruktion, die mit spezifischen Risiken behaftet ist, aufklärungsbedürftig.

Wenn auch Sie Anleger sind und Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich bei uns prüfen lassen möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.


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