Postbank Finanzberatung - Kanzlei klagt

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Falschberatung, Kick-Backs - Die Postbank Finanzberatung steht in der Kritik - Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin/Hamburg haben Klagen auf Rückabwicklung eingereicht! Schon jetzt bearbeitet der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Schadensersatzforderungen in Höhe von 300.000 Euro. Opfer investierten in Schiffsfonds!

Medienberichten der letzten Tage zufolge haben inzwischen 25 geschädigte Anleger gegen den Vorstand der Postbank Finanzberatung AG Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt. Grund für den Strafantrag ist, dass sich Anleger grob getäuscht fühlen, denn die Bankberater der Postbank Finanzberatung AG sollen ihnen risikoreiche Anlagen verkauft haben, obwohl sie eine sichere Anlage wünschten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte kann bestätigen, „dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben."

Dr. Späth Rechtsanwälte haben daher in den letzten Wochen Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 300.000,- € eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

In dem gegenwärtigen Fall wurde der Anlegerin, die in ihrem Risikoprofil ihre Risikobereitschaft ausdrücklich mit „konservativ" angab, ein Schiffsfonds, sowie ein Gamefonds vermittelt, die nach Ansicht von Dr. Walter Späth als spekulativ zu bezeichnen sind.

Mit allen diesen Empfehlungen mussten die von Dr. Späth Rechtsanwälten betreuten Anleger erhebliche Verluste erleiden, die Beratung war nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten weder anleger- noch objektgerecht.

Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte hat bereits seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 mit Fällen von geschädigten Anlegern zu tun, denen Anlagen von der Deutschen Postbank AG bzw. der Postbank Finanzberatung AG vermittelt wurden.

In den Fällen, in denen die Beteiligung von der Deutschen Postbank AG vermittelt wurde, dürften Anleger, sofern Rückvergütungen hinter dem Rücken des Anlegers, sog. „Kick-backs", geflossen sind, auch hiermit gute Ansprüche auf Rückabwicklung haben, denn der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass dem Anleger Rückabwicklungsansprüche auf komplette Rückabwicklung der Anlage zustehen, sofern er nicht auf die erhaltenen Rückvergütungen hingewiesen wird.

Bei der Postbank Finanzberatung AG könnte das „Kick-back"-Argument zwar schwieriger sein, da es sich bei ihr um ein Tochterunternehmen der Deutschen Postbank AG handelte, aber: „Zwar hat der III. Zivilsenat des BGH vor kurzem entschieden, dass Tochtergesellschaften von Banken nicht auf die sog. „Kick-backs" hinweisen müssen, ob sich die Postbank Finanzberatung AG hiermit aber heraus reden kann, ist nicht sicher, denn:

In den von uns betreuten Fällen wurde den Anlegern gerade der Eindruck vermittelt, dass die Beratung von der Deutschen Postbank AG erfolgen würde, auch der Berater war teilweise derselbe wie bei der Deutschen Postbank AG. Ich halte es daher durchaus für möglich, dass sich Anleger teilweise auch in Fällen, in denen ihnen die Beteiligung von der Postbank Finanzberatung AG vermittelt wurde, trotzdem auf die günstige „Kick-back"-Rechtsprechung des BGH berufen können, zumal die Auslagerung an die Postbank Finanzberatung AG meiner Meinung nach gerade aus dem Grunde geschehen sein könnte, um die „Kick-back-Rechtsprechung" zu umgehen" so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Dies muss aber natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Auch sollten Anleger berücksichtigen, dass zahlreiche Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2012 zu verjähren drohen.

DR. SPÄTH RECHTSANWÄLTE
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