Anlegern des Solarfonds SolEs 22 drohen Verluste

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Vor rund zehn Jahren wurden zahlreichen Anlegern des geschlossenen Solarfonds SolEs 22, der in italienische und mehrheitlich spanische Solaranlagen investiert, als gewinnbringende und sichere Kapitalanlage vermittelt. Geworben wurden u. a. mit Ausschüttungen in Höhe von min. 7 % p. a. und einer garantiert festen, staatlich geregelten Einspeisevergütung. Am Ende der Laufzeit sollten die Investoren nahezu das Doppelte der ursprünglichen Einlage zurückbekommen.

Doch die Performance der Beteiligung bleibt weit hinter den Prognosen zurück und Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen.

Staatliche Förderung ab 2008 reduziert

Die problematische Entwicklung des vom Düsseldorfer Emissionshaus Voigt & Collegen aufgelegten Fonds liegt insbesondere an rechtlichen und wirtschaftlichen Umstrukturierungen in Spanien. Nachdem der spanische Staat die Entwicklung erneuerbarer Energien zunächst massiv gefördert hatte, wurden die Subventionen ab 2008 durch neue Gesetze immer weiter eingeschränkt. Zum einen wurde das Gesetz für erneuerbare Energien reformiert und damit die Einspeisevergütungen gekürzt und zum anderen wurde eine Stromsteuer eingeführt, die für Solarpark-Betreiber Abgaben in Höhe von 6 % der erhaltenen Einspeisevergütungen bedeutet.

Unrealistische Renditeversprechen

Vor diesem Hintergrund waren der prospektierte Verlauf und die hohen Renditeversprechen, die den Anlegern gemacht wurden, bereits zum Zeitpunkt der Prospekterstellung Ende 2009 unrealistisch.

Drohende Verjährung

Bereits seit Jahren bleiben Ausschüttungen aus. Der Zweitmarktwert liegt bei nur noch 32,5 % (Stand 01/2020). Darüber hinaus kann sich die variable Laufzeit des Fonds nachteilig auf die Anleger auswirken, da diese bei Nichterfüllung des prospektierten Verlaufs länger an die Beteiligung gebunden sind. Für Anleger, die den weiteren Verlauf des Fonds abwarten, besteht das Risiko, dass Rückabwicklungsansprüche verjähren können. Da der Fonds von den meisten Anlegern im Jahr 2010 gezeichnet wurde, rät Dr. Bender von der Kanzlei Bender & Pfitzmann allen Anlegern wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen und sich rechtzeitig zu informieren.

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in den „SolEs 22“ investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät Anlegern mit einer Beteiligung an dem geschlossenen Fonds „SolEs 22“ frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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