P&R Container: Anlegern drohen hohe Verluste!
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Nach Lehman-Zertifikaten, Prokon und Schiffsfonds drohen Anlegern erneut unruhige Zeiten.
Die P&R-Gruppe bot Anlegern den Erwerb von Containern als sogenanntes Direktinvestment an. Im Gegensatz zu einem Fonds beteiligte sich der Anleger nicht an einer Gesellschaft, welche dann in Container investierte, sondern erwarb direkt das Eigentum an Containern und erhielt im Gegenzug eine Miete für die Überlassung des Containers. P&R verkaufte die Container und managte dann die Verwertung der Container und sollte die Container zurückkaufen.
Insolvenzen
Nunmehr mussten die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchscontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH Insolvenz anmelden. Die P&R Transport-Container GmbH blieb von der Insolvenz verschont.
Anleger müssen nunmehr befürchten, keine weiteren Mietzahlungen zu erhalten und auch mit der Verwertung der Container letztlich allein gelassen zu werden.
Vermittlerhaftung prüfen!
Vermittelt wurden die Anlagen überwiegend über freie Vermittler. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben diese zahlreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Kapitalanlagen. Juest+Oprecht haben bereits für hunderte von Anlegern in anderen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sehen auch in den P&R-Fällen gute Aussichten, Ersatzansprüche durchzusetzen. Sollten Ansprüche bestehen, so hätte der Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung der gesamten Anlage.
Einzelfallprüfung
Notwendig ist allerdings jeweils eine Einzelfallprüfung, um die konkreten Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Dabei sind insbesondere auch die Besonderheiten des Direktinvestments zu untersuchen, welche neue Ansätze für die Begründung eines Schadensersatzanspruches liefern können.
Insolvenzansprüche geltend machen
Sollte es notwendig sein, so melden wir auch Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren an und setzen diese durch. Zwar ist in der Regel nicht damit zu rechnen, dass Zahlungen über den Insolvenzverwalter zu einer vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Anleger führen, die Anmeldung der Forderungen ist allerdings stets sinnvoll.
Juest+Oprecht helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Bei uns haben Sie es nicht mit einem Heer von unter Umständen wechselnden Anwälten zu tun, sondern wir kümmern uns sorgsam und individuell um Sie. Das heißt, dass Sie von „Ihrem“ Anwalt während des gesamten Verfahrens betreut werden. UH
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