Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!

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Der VIP 2 Medienfonds (VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG) wurde zum 31.12.2009 aufgelöst. Das Gesetz sieht vor, dass dann eine sogenannte Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat. Die Folge ist, dass die Schulden des VIP 2 Medienfonds zu bezahlen sind und erst dann das restliche Vermögen des VIP 2 Medienfonds unter den Anlegern als Gesellschafter verteilt wird.

Es sieht nun nach Auskunft des VIP 2 Medienfonds so aus, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, die Schulden zu decken. Dies könnte nun unerwartete und katastrophale Auswirkungen auf die Anleger des VIP 2 Medienfonds haben. Der VIP 2 Medienfonds wurde so aufgelegt, dass Anleger lediglich 55 % der Einlage erbringen mussten, jedoch mit 100% in das Handelsregister eingetragen wurden. Dies könnte nun zur Folge haben, dass die restlichen 45 % nachgeschossen werden müssten.

Dies wäre der Supergau für die Anleger. Diese müssten nicht nur mit Steuernachforderungen rechnen und würden keine Rendite aus dem VIP 2 Medienfonds erhalten, sondern müssten nochmals ganz erhebliche Summen nachzahlen. Das Verlustgeschäft in großem Umfang wäre besiegelt. Hier kann schnell die Existenz auf dem Spiel stehen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft rät Anlegern des VIP 2 Medienfonds: „Anleger sollten nicht abwarten, sondern handeln. Gerade im Hinblick auf die drohende Verjährung von Ansprüchen zum Ende des Jahres ist schnelles Handeln erforderlich. Die Erfahrung mit Medienfondsprozessen zeigt, dass Anleger gute Chancen haben mit Schadensersatzansprüchen durchzudringen und schadlos aus dem VIP 2 Medienfonds herauszukommen."

Hilfe und Informationen zu Medienfonds allgemein und zu VIP 2 Medienfonds finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/medienfonds-filmfonds-medienfond-filmfond

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/vip-medienfonds-olg-frankfurt-anleger-erhaelt-geld-zurueck-hoffnung-fuer-anleger


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