Anlegerschutz, gesetzliche Regelungen : Website q-festgeld.de - Festgeldbetrug?

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Zahlreiche Unternehmen werben mit der Vermittlung von Festgeldanlagen im Ausland, nutzen jedoch einen Betrugstrick, indem sie Anlegern Überweisungsdaten mit eigenem Namen als Kontoinhaber geben, die tatsächlich zu Konten der Verbrecher führen. 

Durch eine EU-Regulierung ist die Überprüfung der Übereinstimmung von IBAN und Kontoinhaber aktuell nicht notwendig, was diesen Betrug erleichtert. 

Die EU plant demnächst jedoch eine Änderung dieser Regelung. 

Die BaFin warnt aktuell vor Angeboten auf der Website q-festgeld.de, da der Verdacht besteht, dass deren unbekannte Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anbieten. Die angebliche Firma Q Finance oder Q Finanz, angegeben mit Sitz in Frankfurt am Main, bietet Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten an, womit möglicherweise ein Identitätsmissbrauch der Schröder Consulting GmbH vorliegt. 

In Deutschland ist für solche Dienstleistungen eine BaFin-Erlaubnis erforderlich, die hier offenbar fehlt.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf den Bereich Festgeld-Betrug, verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die im Internet auf unseriöse Festgeldangebote hereingefallen sind. 

Wir weisen darauf hin, dass es für Laien oft schwer ist, die Seriosität solcher Angebote einzuschätzen, besonders bei Vorliegen von Identitätsmissbrauch.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.


Foto(s): Siegfried Reulein


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