Anonymisierung, Bitte!

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Werden im Internet Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, müssen diese anonymisiert werden, so dass keiner der Beteiligten individualisiert werden kann. Zum einen ist dafür notwendig und auch selbstverständlich, dass die im Rubrum benannten Namen der Parteien und ihrer Prozessbevollmächtigten gelöscht werden, sowie deren Anschrift unkenntlich gemacht wird. Regelmäßig genügt dies um den datenschutzrechtlichen Vorschriften Folge zu leisten und eine Bestimmbarkeit der Beteiligten auszuschließen. Allerdings können unter Umständen weitergehende Pflichten bestehen, wenn und soweit sich im Urteil Angaben befinden, die einen Beteiligten aufgrund kurzer Recherchen erkennbar machen können. So verhält es sich, wenn die Vita, der detaillierte Prozessweg oder auch Untersuchungsunterlagen von Ärzten Teil des Urteils sind. Lassen diese Rückschlüsse zu, so müssen auch diese Passagen des Urteils unkenntlich gemacht werden. (OVG Mannheim, Beschluss vom 23.07.2010 - Az.: 1 S 501/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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