Anspruch auf Makler-Courtage trotz Eigenverkauf durch Kunde

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Ein Makler hat seine Courtage verdient, wenn sein Kunde das vermittelte Objekt zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis erworben hat, als es ihm vom Makler nachgewiesen wurde. 

Im vorliegenden Sachverhalt hatte die klagende Maklerfirma aus Bielefeld der beklagten Bielefelder Unternehmensgruppe aus dem Bereich des gewerblichen Hochbaus im Dezember 2010 ein an ihren Firmensitz angrenzendes, zum Verkauf anstehendes gewerbliches Grundstück für einen Kaufpreis von 1,1 Mio. € benannt. Im Juli 2011 erwarb die Beklagte das ca. 9.800 qm große Grundstück für 624.750 €. Die Zahlung der von der Klägerin verlangten Käufercourtage in Höhe von 18.742,50 € verweigerte sie u.a. mit der Begründung, die Klägerin habe den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht vermittelt, weil der vereinbarte Kaufpreis 43 % unter dem von der Klägerin genannten Preis liege.

Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klägerin Recht.

Ihr steht ein Anspruch auf die Maklercourtage zu. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Makler gemäß § 652 BGB zwar nur dann eine Courtage verlangen kann, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt. Führt seine Tätigkeit zum Abschluss eines anderen Vertrages, entsteht kein Courtageanspruch.

Eine solche Identität des beabsichtigten Vertrages mit dem tatsächlich zustande gekommenen Kaufvertrag fehlt zwar, wenn der vereinbarte Kaufpreis um 43 % von dem vom Makler benannten Kaufpreis abweiche. Der Makler hat im vorliegenden Fall seine Courtage aber dennoch verdient, weil der Kunde mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag den von ihm angestrebten wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat. 

(OLG Hamm, Urteil vom 21.03.13 - 18 U 133/12; Pressemitteilung des OLG Hamm vom 05.04.13)


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