Anspruch gegen die Krankenkasse - Cannabis

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In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit März 2017 ein Anspruch auf verschreibungspflichtigen Cannabisprodukte wie Dronabinol, Nabilon und Cannabis in getrockneten Blütenform.

In § 31 SGB V heißt es:

„Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

  1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
  2. nicht zur Verfügung steht oder
  3. im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
  4. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist.“

Zunächst muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen und natürlich denkt man sofort an Krebs aber auch das Zusammentreffen mehrerer Krankheiten kann eine solche schwerwiegende Erkrankung darstellen.

Was alles unter einer schwerwiegenden Erkrankung zu verstehen ist, haben die Gerichte bereits definiert. Danach ist eine als lebensbedrohliche oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt, als schwerwiegend zu sehen.

Wir konnten in einer umfangreichen Klage darlegen, dass unsere 76-jährige Mandantin auf die Medikation mit Dronabinol angewiesen war, da keine weiteren Medikamente mehr zur Verfügung standen, um ihre Schmerzen zu lindern. Natürlich hatten wir bereits am Anfang des Verfahrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Medikation erfolgreich durchgefochten, so dass unsere Mandantin die lange Verfahrensdauer überbrücken konnte.

Die Qualifizierung einer schwerwiegenden Erkrankung kann unter Umständen sehr aufwendig sein, da genau dargelegt werden muss, weshalb gerade nur der gute Stoff in Frage kommt. Wenn Ihre Krankenkasse die ärztlich verordnete Medikation nicht bewilligt, können wir Sie gern in diesem Verfahren begleiten.

Bitte kontaktieren Sie mich in solchen Fragen. Wir können schon im Vorfeld prüfen, ob ein Anspruch besteht oder nicht. 

Unsere Kontaktdaten finden Sie auch unter Webseite

Foto(s): Sevim Yilmaz

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