Im Urlaub krank geworden - was der Arbeitgeber zahlen muss

  • 2 Minuten Lesezeit

Urlaub und Krankheit – was der Arbeitgeber zahlen muss


Was für eine ärgerliche Situation - kurz vor dem Urlaub tauchen plötzlich Kopfschmerzen auf, die Nase beginnt zu laufen und der ganze Körper schmerzt. Steht den Arbeitnehmern jetzt eine Krankmeldung bevor? Und was passiert, wenn sie mitten im Urlaub erkranken?


Grundsätzlich schließen sich Arbeitsunfähigkeit und Urlaub gegenseitig aus. Falls ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt und arbeitsunfähig wird, werden diese Tage gemäß § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) nicht als Urlaubstage gezählt. Stattdessen tritt die Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Kraft.


Ärztliches Attest auch während des Urlaubs

Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Falls der Urlaubsort nicht der Wohnort ist, muss er sich dort eine ärztliche Bescheinigung besorgen. Es ist ebenfalls wichtig, den Arbeitgeber umgehend darüber zu informieren, dass er aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und seinen aktuellen Aufenthaltsort mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte so rasch wie möglich per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Wenn der Erkrankte nach Hause zurückkehrt muss er den Arbeitgeber und die Krankenkasse so schnell wie möglich darüber in Kenntnis zu setzen.


Übrigens, nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig bedeutet, dass die Krankheit den Arbeitnehmer daran hindert, seine spezifische Arbeitsaufgabe auszuführen.


Krankheit verlängert den Urlaub nicht!

Der Arbeitnehmer darf die Tage der Krankheit nicht einfach an den Urlaub anhängen. Denn der Urlaub muss erstmal beantragt und genehmigt werden. Sobald er wieder arbeitsfähig ist und der zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbarte Zeitraum für den Urlaub abgelaufen ist, sollte er zur Arbeit zurückkehren. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die verpassten Urlaubstage zu einem geeigneten Zeitpunkt nachzuholen.


Schon vor dem Urlaub krank?

Wenn ein Arbeitnehmer vor dem Beginn seines Urlaubs erkrankt, ist es wichtig, dass er jegliche Aktivitäten vermeidet, die seine Genesung gefährden könnten. Falls die geplante Urlaubsreise die Genesung beeinträchtigen könnte, sollte der Arbeitnehmer idealerweise davon Abstand nehmen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Reise tatsächlich zur Besserung der Gesundheit beiträgt. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Rat einzuholen.


Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden! 

Sevim Yilmaz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, spezialisiert auf Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen rund um den arbeitsrechlichen Anspruch können Sie uns jederzeit anrufen.  Die erste Einschätzung können wir bereits am Telefon vornehmen. 

Rufen Sie uns an 069 / 69 71 61 79

yilmaz@my-recht.com

Foto(s): Sevim Yilmaz

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sevim Yilmaz

Beiträge zum Thema