​Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

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Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, vollständig arbeitsfähig zu sein, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung dazu dienen, Ihr Einkommen zu ersetzen. Falls Sie jedoch noch in der Lage sind, einige Stunden täglich zu arbeiten, könnte die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Ihr Einkommen ergänzen, welches Sie selbst noch erzielen.


Wichtig dabei ist, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen könnten.


Es ist entscheidend, die genauen Voraussetzungen und Bestimmungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente gemäß den gesetzlichen Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden oder Experten Rücksprache zu halten, um die individuelle Situation und Anspruchsberechtigung zu klären.


Reha vor Rente!

Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Daher prüft die Rentenversicherung zunächst, ob es Möglichkeiten gibt, Ihnen dabei zu helfen, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Hierfür kommen folgende Optionen in Betracht:


1. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch medizinische Rehabilitation: Die Rentenversicherung untersucht, ob eine medizinische Rehabilitation Ihnen helfen kann, Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern.


2. Unterstützung durch berufliche Rehabilitation: Sollten Sie Unterstützung bei der beruflichen Orientierung benötigen, wird eine berufliche Rehabilitation geprüft.


3. Ermittlung der noch möglichen Arbeitsfähigkeit: Falls sowohl medizinische als auch berufliche Rehabilitation nicht möglich sind, wird geprüft, inwieweit Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.


Weitere Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind:


- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein, was als "allgemeine Wartezeit" bezeichnet wird.


- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie grundsätzlich mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Beiträge können beispielsweise während einer versicherten Beschäftigung geleistet worden sein.

Nebenverdienst in der Erwerbsminderung

Ab dem 1. Januar 2023 können Erwerbsminderungsrenten unter Berücksichtigung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich, die bis 2022 galt, entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Für Personen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, ergibt sich im Jahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von etwa 35.650 Euro, während bei Renten wegen voller Erwerbsminderung die Grenze bei rund 17.820 Euro liegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Erwerbsminderungsrenten eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches als Grundlage für die Erwerbsminderungsrente dient. Andernfalls könnte der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Es wird empfohlen, sich vor der Aufnahme eines Nebenjobs darüber zu informieren, welche Auswirkungen dies auf die Rente haben kann.


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