Ansprüche Dritter bei Tötung

  • 1 Minuten Lesezeit

Frage:

„Mein Mann ist bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Was soll ich tun?"

Antwort:

Trotz Trauer und Aufregung ist die rechtlich wichtigste Maßnahme: So schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Neben den Ansprüchen als Erbe können nahe Angehörige folgende Forderungen geltend machen:

  • Beerdigungskosten: Darunter fallen Erstanlage der Grabstätte, Grabmal, Feierlichkeiten, Überführungskosten etc.
  • Unterhalt: Im Todesfall haben die Angehörigen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Unterhalts. Wird bei einem Unfall der verdienende Ehegatte tödlich verletzt, haben der andere Ehegatte und die Kinder Anspruch auf eine Geldrente. Verstirbt der Ehegatte, der den Haushalt geführt hat, sind die Kosten einer Ersatzkraft zu bezahlen. Der Ersatzanspruch endet mit Ablauf der mutmaßlichen Lebensdauer des Getöteten oder mit Ende der Unterhaltspflicht z. B. bei Kindern mit Abschluss der Ausbildung. Da die Ermittlung des entgangenen Unterhalts komplizierte rechtliche und versicherungsmathematische Fragen aufwirft und auf der Gegenseite eine überlegene Interessenvertretung (Haftpflichtversicherung) existiert, empfehle ich nachhaltig, einen Anwalt zu beauftragen. Schließlich kann die eigene wirtschaftliche Existenz von der Regelung des Unterhalts abhängen. Und: Unterschreiben Sie nichts ohne rechtlichen Beistand!"

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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