Ansprüche gegen TUI-Cruises – Rückzahlung verweigert?

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Sehr geehrte (r) Rechtssuchende (r),

durch die Corona-Krise kam es zu diversen Stornierungen im Reiserecht. So wurden viele Pauschalreisen seitens der Reiseveranstalter storniert. Dies ist angesichts der derzeit herrschenden Pandemie auch richtig.

Das Problem, was für Sie als Reisende(r) besteht ist jedoch, dass Sie nun seitens der Reiseveranstalter lediglich mit einem Gutschein „vertröstet“ werden sollen. Auch ist seitens der Bundesregierung die sog. „Gutscheinlösung“ – insbesondere für das Reiserecht in Planung. Seitens der Europäischen Kommission wird diese „Gutscheinlösung“, die durch die Bundesregierung im nationalen Recht umgesetzt werden soll, nicht gutgeheißen.

Dies ist aus der Sicht des Reisenden auch verständlich, da eine besondere Problematik besteht, falls der Reisende einen Gutschein akzeptiert und der Reiseveranstalter – möglicherweise in Folge der Corona-Krise – Insolvenz anmeldet. 

Dann erhalte Sie trotz des Gutscheins keinen Rückanspruch Ihrer bezahlten Reise.

Lassen Sie sich also nicht mit einem Gutschein abspeisen, sondern beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der zunächst außergerichtlich das Reiseunternehmen anschreibt und gegebenenfalls den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen wird.

Meine Erfahrung zeigt, dass leider meist erst ein Brief eines Rechtsanwalts den Rückzahlungsanspruch beim Reiseveranstalter auslöst. 

So habe ich bereits in verschiedenen Mandaten gegen die TUI-Cruises GmbH außergerichtlich Rückzahlungsansprüche durchsetzen können.

Sie können mich gerne kontaktieren. Ich vertrete Sie natürlich auch bundesweit.

Durch den Einsatz modernster Kommunikationsmittel steht Ihnen beispielsweise auch die Möglichkeit der Videokonferenz mit meiner Kanzlei zu Verfügung. Die Aktenführung erfolgt komplett digital, sodass Sie stets den Überblick über den jeweiligen Verfahrensstand haben.

Natürlich stehe ich Ihnen auch im Arbeitsrecht, Familienrecht, sowie im Strafrecht bundesweit zur Verfügung.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.


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