TUI Cruises GmbH: Coronakrise und Kreuzfahrtabsagen - Unser Tipp für Reisende!

  • 6 Minuten Lesezeit

Die Coronapandemie hat nach wie vor den Reisemarkt fest im Griff. Kreuzfahrt zwar immer häufiger angeboten, aber auch oftmals wieder storniert bzw. abgesagt. Man muss ganz klar sagen, touristische Reisen sind zwar im Zuge der Corona Pandemie (noch) nicht gesetzlich verboten, aber immer neue Regelungen und Klassifizierungen in Risikogebiete, Hochrisikogebiete, Mutationsgebiete etc. sowie eventuelle Quarantänemaßnahmen machen es dem Reisenden nicht einfach, seinem Reisewunsch nachzugehen.

Für die Reiseveranstalter stellt dies nach wie vor ein großes Problem dar, fällt doch nun seit über einem Jahr ein Großteil der Reisen aus. Kunden, die jetzt nicht Reisen können, wollen natürlich ihr Geld zurück haben. Aber wie reagieren nun die Reiseveranstalter darauf? Wir haben im letzten Jahr viele Videos zu diesem Thema gemacht. Auch haben wir in unzähligen Fernsehberichten über die Lage auf dem Reisemarkt und die Rechte von Reisenden berichtet und einigen tausend Urlaubern wieder zu ihrem Geld verholfen.

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen von Kreuzfahrt-Urlaubern, die auf die Rückzahlung des Reisepreises der TUI Cruises GmbH warten. Ein Grund für uns, sich näher mit diesem Anbieter zu befassen.

Auf der Website – Corona scheint kein großes Thema zu sein

Für TUI Cruises scheint Corona kein großes Thema mehr sein, jedenfalls kann man den Eindruck bekommen, wenn man sich die erste Seite des Webauftrittes anschaut.

Erst wenn man etwas tiefer in die Navigation einsteigt, findet man unter dem Reiter „aktuelle Reiseinformationen“ beispielsweise den Hinweis zur Rückreise nach Deutschland:

„Zusätzlich besteht für Sie die Pflicht einer häuslichen Quarantäne. Die Regelung über eine Quarantäne- oder Testpflicht (auch über den 12.05.2021 hinaus) für internationale Reiserückkehrer wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen und kann von TUI Cruises nicht beeinflusst werden. Für weiterführende Informationen zu den für Sie geltenden behördlichen Bestimmungen erkundigen Sie sich bitte auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.“

Für die meisten Urlauber dürfte sich insoweit nach dem Urlaub eine Quarantäne anschließen. Je nach Urlaubsregion lässt sich diese auch nicht durch einen negativen Coronatest verkürzen. Diese Informationen würde man sich vielleicht bereits auf der Startseite wünschen, damit nicht nach der Reise der Ärger mit dem Arbeitgeber losgeht.

Reiseabsagen nach wie vor an der Tagesordnung

Absagen von Kreuzfahrten sind aufgrund der aktuellen Corona Pandemie nach wie vor an der Tagesordnung, auch bei TUI Cruises.

Aktuelle Rechtslage bei Absagen einer Reise bzw. Kreuzfahrt

Auch wenn viele Reiseveranstalter im Zuge der Corona-Pandemie versucht haben, von der tatsächlichen Rechtslage abzulenken ist die Rechtslage nach wie vor unverändert und ganz klar. Es gilt weiterhin, dass Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, ihren Kunden den Reisepreis unverzüglich erstatten müssen. Das Gesetz lässt hier auch keine Spielräume zu und verlangt, dass der Kunde sein Geld spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage der Reise zurück erhalten muss. Bei einer Kreuzfahrt handelt es sich um eine Pauschalreise, da hier stets zwei Reiseleistungen kombiniert werden (z.B. Transport und Unterkunft).

Was findet man zu diesem Thema auf der Website? 

Auf der Seite von TUI Cruises findet man dazu ebenfalls unter der Rubrik „Aktuelle Reiseinformationen“ weitere Details.

Ab sofort wird allen Gästen abgesagter Reisen ihr persönliches Mein Schiff ® Reiseguthaben angeboten. Das Reiseguthaben bestehe dabei aus der bereits geleisteten Zahlung für die abgesagte Reise. Das Reiseguthaben kann der Reisende wie ein Zahlungsmittel für die nächste Kreuzfahrt einsetzen. Das Guthaben wird dann mit dem neuen Reisepreis verrechnet.

Auf den ersten Blick könnte man jetzt denken, warum sollte ich TUI Cruises praktisch ein kostenloses Darlehen zur Verfügung stellen?

TUI Cruises versucht hier dem Reisenden natürlich die Wahl eines Reiseguthabens schmackhaft zu machen. So schreibt TUI Cruises:

„Ihr Vorteil:

  • 10% Ermäßigung auf Ihre neue Reise bei Einlösung des Reiseguthabens bis 30.06.2021 (Nur gültig für Reiseabsagen ab dem 01.01.2021. Für Reiseabsagen in 2020 endete die Frist am 31.12.2020.)
  • 5 % Ermäßigung auf Ihre neue Reise bei Einlösung des Reiseguthabens bis 31.12.2021 

Die Ermäßigung in Höhe von 10 % bzw. 5% wird auf den Kreuzfahrtpreis angerechnet. Für Reiseabsagen bis zum 06.04.2021 gilt die Ermäßigung zusätzlich auf das An- und Abreisepaket. 

Alternativ ist die Auszahlung von Anzahlungen bzw. Mein Schiff ® Reiseguthaben für alle Kunden, die von einer Stornierung infolge der Corona-Pandemie betroffen sind, möglich.“

Löblich ist hier somit festzustellen, dass TUI Cruises ihre Gäste nicht über die geltende Rechtslage im Unklaren lässt und zumindest an zweiter Stelle die Auszahlung der bereits getätigten Reisepreiszahlung anbietet. Aus zahlreichen Anfragen von Reisenden wissen wir jedoch, dass eine Rückzahlung des Reisepreises oftmals nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen erfolgt.

Unser Rat für Kunden von TUI Cruises

Wir würden TUI Cruises-Kunden nicht anraten, das Reiseguthaben zu akzeptieren. Warum?

Zunächst die Frage, was spricht dafür? 5% bzw. 10% Ermäßigung auf eine Reise je nach Konstellation. Darin erschöpfen sich jedoch nach unserer Ansicht bereits die Vorteile für einen Kunden.

Was spricht unserer Meinung nach dagegen? Nach unserer Einschätzung eine Menge.

Realität ist jedenfalls, dass der Reisemarkt coronabedingt noch immer nahezu komplett zusammengebrochen ist. Und dies nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Wann sich dieser wieder erholen wird und ob dies überhaupt noch in diesem Jahr erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht gesagt werden, dies gilt auch für Kreuzfahrten, insbesondere außerhalb Europas. Ferner muss man sich vergegenwärtigen, selbst wenn in Deutschland die Corona-Maßnahmen weiter gelockert werden sollten, bedeutet das ja noch lange nicht, dass andere Länder in gleicher Art und Weise nachziehen und touristische Einreisen erlauben. Auch immer neue Meldungen von Mutationsgebieten, Hochrisikogebieten und immer neuen Quarantäneregelungen machen es dem geneigten Reisenden schwer, eine verlässliche Reiseplanung zu betreiben.

Es ist nachvollziehbar, dass TUI Cruises zu verhindern versucht, dass sie bereits erhaltene Anzahlungen zurückzahlen müssen. Rein unternehmerisch ist das natürlich völlig nachvollziehbar. Kein Unternehmen möchte Kundengelder wieder zurückzahlen. Aber im Fall von TUI Cruises stellen sich hier gleich mehrere Fragen. Zunächst sicherlich, warum sollten Kunden TUI Cruises einen Kredit geben? Als Kunde fragt man sich jetzt vielleicht, wieso einen Kredit? Fakt ist, ein Reiseguthaben ist nichts anderes als ein Kredit. Zwar bekommt man –zumindest bis zum 31.12.2021- eine prozentuale Reduzierung bei einer künftigen Reisebuchung zusätzlich, man trägt als Urlauber aber grds. das Insolvenzrisiko des Veranstalters! Thomas-Cook-Kunden wissen nach der Insolvenz von Thomas Cook im Herbst 2019 sicherlich ein Lied davon zu singen. Noch immer haben nicht alle die zugesagten Ausgleichzahlungen erhalten. Auch die staatliche Garantie gilt nur für ursprünglich vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen.

Falls  TUI Cruises also in Schwierigkeiten geraten sollte –was wir alle nicht hoffen, aber was in Zeiten von Corona nicht ausgeschlossen ist- trägt der Kunde das Risiko, dass so ein Guthaben am Ende nicht viel wert ist. Wir denken hier alle an die Milliarden schweren Hilfspakete, die der TUI-Konzern bereits in der Corona-Pandemie erhalten hat.

Als Kunde muss man sich also fragen, ob man es wirklich riskieren will, für eine Preisereduzierung die komplette Reisezahlung zu riskieren. Dies kann bei teuren Fernreisen leicht in die tausende Euros gehen. Auch sollte man bedenken, dass möglicherweise die Preise für Kreuzfahrten nach Corona erheblich anziehen werden und man somit mit seinem Guthaben auf TUI Cruises als Anbieter festgelegt ist.

Daher unser Rat für TUI Cruises-Kunden: Nicht einfach abwarten, sondern die Erstattung des Geldes umgehend bei TUI Cruises einfordern! Dieses sollte direkt mit äußerstem Nachdruck erfolgen! 

Mehr Infos auch im Video!

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten engagiert und kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Seit Beginn der Pandemie haben wir bereits mehreren tausend Reisenden geholfen, ihr Geld zurück zu bekommen. Die Anwälte der Kanzlei sind deutschlandweit tätig und unterstützen auch Sie in dieser schwierigen Zeit.

Gerade in der aktuellen Situation ist für Betroffene wichtig zu wissen:

Die komplette Prüfung Ihrer Angelegenheit erfolgt digital, d. h., eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist nicht notwendig.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, für den fragen wir kostenfrei an, ob diese die Kosten der Beauftragung übernimmt.

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