anwalt.de-Insight: Die Wirkung von Qualifikationsurkunden auf Ratsuchende

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anwalt.de-Insight: Die Wirkung von Qualifikationsurkunden auf Ratsuchende
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Zertifikate, Fortbildungen oder Siegel: Auszeichnungen dieser Art belegen die besondere Kompetenz eines Anwalts schwarz auf weiß. Daher lassen sie sich z. B. auch im anwalt.de-Profil prominent einbinden. Welchen Effekt haben die Qualifikationen auf potenzielle Mandanten? Das haben wir für Sie herausgefunden.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

Im Frühsommer 2022 hat anwalt.de eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt. Ziel war es, ihre Erwartungen und Verhaltensweisen bei der Anwaltssuche eingehender zu beleuchten. An der Umfrage nahmen insgesamt 320 Personen teil. Sie wurden über den anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Sehen Ratsuchende die Auszeichnungen eines Anwalts als Beleg für dessen hohes fachliches Niveau?

In den Augen von 86 Prozent der Befragten spiegeln Qualifikationen und Auszeichnungen den fachlich hohen Standard des jeweiligen Rechtsanwalts wider. Die Urkunden machen seine besondere Kompetenz für sie anschaulich und greifbar.

Dabei kann es sich beispielweise um spezielle Zertifikate handeln, die im In- oder Ausland erworben wurden. Ebenso sind Weiterbildungsbescheinigungen für die Ratsuchenden hilfreich, da sie die fortlaufende Weiterentwicklung des Anwalts nachzeichnen. Auch Siegel, die etwa in einem Wettbewerb oder im Rahmen einer Ehrung verliehen wurden, belegen, was den Rechtsanwalt auszeichnet.

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Wenn Sie als Anwalt bzw. Kanzlei ein anwalt.de-Profil haben, können Sie darin Ihre Auszeichnungen und Qualifikationen präsentieren – jeweils mit einem Bild, und wenn Sie möchten, auch mit einem kurzen Beschreibungstext und einem Link, der zu einer Online-Version der Urkunde führt.

Tragen Sie diese einfach in Ihrem Kundenkonto im Bereich „Mein Profil“ im Abschnitt „Qualifikationen und Zertifikate“ bzw. „Qualifikationen und Zertifikate der Kanzlei“ ein. Sie können bis zu 20 Dateien hochladen. Für die Bilder ist als Dateiformat PDF, JPG, JPEG oder PNG möglich. Als Beschreibungstext lassen sich bis zu 200 Zeichen eingeben. Fügen Sie optional eine URL hinzu, unter der potenzielle Mandanten mehr zu Ihrer Qualifikation oder Auszeichnung erfahren.

Weitere Details zu Qualifikationen und Auszeichnungen im anwalt.de-Profil finden Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema. Bei individuellen Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gern weiter.

(FPR; ZGRA)

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Foto(s): ©Adobe Stock/Rawpixel.com, ©anwalt.de/KGR

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