Anwalt für Arbeitsrecht: Abmahnung erhalten – Wie wehre ich mich?
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Abmahnung im Arbeitsverhältnis: Was tun?
Eine Abmahnung kann für Arbeitnehmer eine belastende und unangenehme Situation darstellen. Sie ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers und soll den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweisen, ihm aber auch die Gelegenheit geben, dieses zu korrigieren. Doch was genau bedeutet eine Abmahnung, und wie sollte man als Arbeitnehmer am besten darauf reagieren? In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte und geben praktische Handlungsempfehlungen.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine Warnung des Arbeitgebers, die darauf abzielt, den Arbeitnehmer auf Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder betriebliche Regelungen hinzuweisen. Übliche Gründe sind beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen interne Vorschriften oder eine unzureichende Arbeitsleistung. Sie dient vor allem dem Zweck, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern, bevor es zu ernsteren Konsequenzen wie einer Kündigung kommt.
Rechtliche Verpflichtungen des Arbeitnehmers: Leistungserbringung und Abmahnungen bei Verstößen
Grundlage einer jeden Abmahnung sind die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Nach § 611a BGB ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Pflicht wird durch Regelungen aus dem Arbeitsvertrag bestimmt und kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder das Weisungsrecht des Arbeitgebers weiter präzisiert werden. Gleichzeitig gibt es gesetzliche Schutzvorschriften wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nicht überfordert wird.
Die Leistung des Arbeitnehmers richtet sich nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit. Arbeitnehmer, die überdurchschnittlich leistungsfähig sind, müssen auch entsprechend mehr leisten. Umgekehrt darf nur die Leistung verlangt werden, die ein Arbeitnehmer dauerhaft und ohne Gefährdung seiner Gesundheit erbringen kann. Zieht ein Arbeitnehmer jedoch bewusst seine Leistung zurück, kann dies als Verstoß gegen seine Arbeitspflicht gewertet werden, was eine Abmahnung rechtfertigt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu klare Maßstäbe entwickelt, insbesondere zur Unterscheidung zwischen einer personenbedingten Minderleistung und einer verhaltensbedingten Pflichtverletzung. Wenn die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers deutlich hinter der Leistung vergleichbarer Kollegen zurückbleibt, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer darlegen, warum seine Leistung dennoch seiner persönlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Kann er dies nicht ausreichend darlegen, ist die Abmahnung in der Regel rechtmäßig und könnte im schlimmsten Fall zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.
Aufbau und Inhalt einer Abmahnung
Eine Abmahnung muss inhaltlich klar und präzise formuliert sein, damit der Arbeitnehmer genau versteht, welches Verhalten beanstandet wird. Zunächst muss der Arbeitgeber den konkreten Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder betriebliche Regelungen benennen. Dies umfasst eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens und die Aufforderung, dieses künftig zu unterlassen. Darüber hinaus muss die Abmahnung auf mögliche Konsequenzen hinweisen, sollte der Arbeitnehmer erneut gegen seine Pflichten verstoßen – dies kann bis zur Kündigung führen. Inhaltlich muss die Abmahnung auch verhältnismäßig sein; das heißt, der Arbeitgeber muss auf mildere, gleich effektive Mittel zurückgreifen, bevor die Abmahnung ausgesprochen wird.
Wie sollte man nach Erhalt einer Abmahnung reagieren? Hilfe bei Abmahnung.
Der erste Schritt nach Erhalt einer Abmahnung besteht darin, Ruhe zu bewahren. Obwohl eine Abmahnung emotional belastend sein kann, ist es wichtig, überlegt und besonnen zu handeln. Zunächst sollte die Abmahnung sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie formal korrekt ist.
In den meisten Fällen besteht keine unmittelbare Pflicht, auf die Abmahnung zu reagieren. Dennoch kann es sinnvoll sein, innerhalb einer angemessenen Zeit eine Gegendarstellung zu verfassen, besonders dann, wenn die Vorwürfe unbegründet erscheinen. Es empfiehlt sich zudem, rechtlichen Rat einzuholen. Dr. Dincer, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Köln, kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Vorgehensweise zu finden.
Alle relevanten Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Abmahnung stehen, sollten zudem sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden. Dies umfasst sowohl die Abmahnung selbst als auch etwaige E-Mails oder schriftliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
Fazit: Abmahnung ernst nehmen und rechtzeitig handeln
Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmendes Mittel im Arbeitsrecht. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, eine solche Rüge nicht zu ignorieren, sondern sich aktiv mit ihr auseinanderzusetzen. Ruhe und Besonnenheit sind der Schlüssel, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Im Zweifelsfall sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden, um die eigenen Rechte zu wahren und mögliche negative Konsequenzen, wie eine Kündigung, zu verhindern.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sorgfältig und klären für Sie, ob eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber sinnvoll ist, um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen. Sollte es nötig sein, unterstützen wir Sie auch dabei, die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte gerichtlich durchzusetzen. Lassen Sie sich in dieser wichtigen Angelegenheit professionell beraten und schützen Sie Ihre berufliche Zukunft.
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