Anwaltliche Beratungsfehler

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Rechtsberatung ist Vertrauenssache. 

Eine Pflichtverletzung durch den Anwalt oder auch ein anderer Anwaltsfehler kann fatale Folgen für beide Seiten haben. Vor allem kann es beide Parteien viel Geld und Nerven kosten!

Aber wie sieht es grundsätzlich mit der Anwaltshaftung aus?

In der Öffentlichkeit ist nicht weit verbreitet, dass falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche für den Mandanten auslöst.

Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in einzelnen Bereichen zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen.

Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist die notwendige Schadenswahrscheinlichkeit nur gegeben, wenn diese sich für alle in Betracht kommenden Ursachenverläufe ergibt. 

Es ist nicht notwendig, dass diese im gleicher Weise enstanden sind. Allerdings muss sie für alle diese Ursachenverläufe dargelegt und bewiesen werden.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz.

Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte und fehlerhafte Rechnungslegungen.

Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

Der Auftrag an einen Rechtsanwalt ist ein auf Mängel überprüfbares Vertragsverhältnis wie jedes andere auch. Daher gewährt jede Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn der Mandant durch einen Anwaltsfehler geschädigt wurde. 

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Unser Hauptanliegen ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Um eine hohe Qualität der Beratung und Mandatsbearbeitung gewährleisten zu können, können persönliche Gesprächstermine nur nach Vereinbarung innerhalb unserer üblichen Bürozeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie auf Wunsch auch außerhalb unserer Bürozeiten erfolgen.


KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg



Foto(s): Siegfried Reulein

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