Anwaltshaftung im Bank und Kapitalanlagerecht

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Rechtsberatung ist eine Frage des Vertrauens, da die Fehler von Anwälten können ernsthafte Schadensersatzansprüche für den Mandanten nach sich ziehen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, unter anderem unzureichende Spezialkenntnisse oder riskante Handlungsempfehlungen des Anwalts. Sollte ein Rechtsanwalt seine Pflichten verletzen, hat der geschädigte Mandant das Recht, Schadensersatz zu fordern. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Schaden auf gleiche Weise für alle möglichen Ursachenverläufe entstanden ist, allerdings muss der Schaden für alle Ursachenverläufe dargelegt und bewiesen werden. Es wurde zudem beobachtet, dass Anwälte manchmal verjährte Forderungen bis in die Berufungsinstanz verfolgen und Fehler in der Rechnungslegung vornehmen. Jeder anwaltliche Auftrag gilt als vertragliches Verhältnis, das auf Mängel hin überprüft werden kann, weshalb bei Schädigung durch Anwaltsfehler eine Rechtschutzversicherung Kostenschutz bieten kann.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz.

Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

Der Auftrag an einen Rechtsanwalt ist ein auf Mängel überprüfbares Vertragsverhältnis wie jedes andere auch. Daher gewährt jede Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn der Mandant durch einen Anwaltsfehler geschädigt wurde. 

Wir beraten und vertreten seit mehr als 19 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Foto(s): Siegfried Reulein


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