Anwaltshaftung: Pflichtverletzungen und Schadensersatz
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Bei einem Anwaltsfehler in einem gerichtlichen Verfahren muss überprüft werden, ob der Rechtsstreit ohne die Pflichtverletzung des Anwalts zugunsten des Mandanten ausgegangen wäre. Im Fall einer Regressnahme übernimmt der fehlerhafte Anwalt die Rolle des früheren Gegners, aber für den Mandanten ändert sich bezüglich der Beweislast nichts.
Ein vom Anwaltsfehler geschädigter Mandant kann Schadensersatz fordern. Dies betrifft insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, aber auch andere Rechtsbereiche.
Häufig sind unzureichende Spezialkenntnisse oder riskante Handlungsempfehlungen der Anwälte die Ursache für die Schäden. Mandanten sind oft erst informiert, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Es wird empfohlen, bei Schäden durch Anwaltsfehler eine anwaltliche Prüfung der Mandatsbearbeitung und der Gebührenabrechnung vornehmen zu lassen.
Es bedeutet: der Mandant hat es darzulegen und zu beweisen, was er auch im Ausgangsrechtsstreit hätte darlegen und beweisen müssen.
Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.
Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden.
Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun. Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. Beispielsweise werden nicht selten fatalerweise ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls dazu veranlasst, Zahlungen an die finanzierende Bank einzustellen, obgleich aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH nur selten Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchsetzbar sind.
Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 19 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

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