Anwaltskosten in der Steuererklärung?

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Anwaltskosten, die im Rahmen von Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Zugewinnausgleichsverfahren und allen Verfahren im Rahmen einer Trennung entstehen, können steuerlich als sogenannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden.


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