Anzeige wegen Beleidigung: Welche Konsequenzen drohen?

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Eine Anzeige wegen Beleidigung kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Doch was genau gilt eigentlich als Beleidigung? Wir erklären Ihnen, wann die Polizei die Beleidigung verfolgt und welche Strafen dann drohen. Außerdem zeigen wir Reaktionsmöglichkeiten im Falle eines Beleidigungsvorwurfs auf.

1. Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand in seiner Ehre verletzt wird. Dabei müssen die Äußerungen nicht unbedingt direkt ausgesprochen werden, sondern können auch durch Gesten oder Schriftstücke erfolgen. Hier ein paar Beispiele:

  • wörtlich: „Volldepp!”

  • schriftlich: Blöde Kuh.

  • bildlich: Vogel oder den Mittelfinger zeigen

  • tätlich: Anspucken

Es ist wichtig zu beachten, dass es bei einer Beleidigung nicht darauf ankommt, wie der Betroffene die Äußerung wahrnimmt, sondern wie ein objektiver Dritter sie verstehen würde. Als Beleidigungen gelten unter anderem Schimpfwörter oder diskriminierende Aussagen.

Da heutzutage ein großer Teil unseres gesellschaftlichen Lebens im Internet stattfindet, ist insbesondere darauf zu achten, dass auch Beleidigungen im Internet strafbar sein können. Vor allem, wenn man selber vermeintlich anonym ist und die Reaktion des Gegenübers nicht sieht, kommt es schnell zu beleidigenden Äußerungen.

2. Was ist keine Beleidigung?

Allerdings sind nicht alle ausfallenden Aussagen automatisch als Beleidigung zu werten. Es gibt auch Äußerungen, die keine Beleidigung darstellen und somit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Maßgeblich hierfür ist jedoch immer der jeweilige Einzelfall. Daher kann hier keine Aufzählung von Ausdrücken, die nicht strafbar wären, gegeben werden.

Provokationen oder Witze müssen nicht zwangsläufig als Beleidigungen gewertet werden, sofern sie von der betroffenen Person nicht als persönlicher Angriff empfunden werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Kontext, in dem eine Aussage getätigt wurde. Wenn sich beispielsweise zwei Freunde in einem lockeren Gespräch äußern und dabei flapsige Sprüche fallen, handelt es sich meist um keinen Straftatbestand. Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle schon einmal festhalten, dass das Vorliegen einer Beleidigung immer Einzelfallfrage und kontextabhängig ist. Daher lohnt sich die Prüfung eines Vorwurfs der Beleidigung durch einen erfahrenen Anwalt. Was in einem Fall nicht als Beleidigung zählt, kann in einem anderen Fall den Straftatbestand erfüllen.

3. Anzeige bei der Polizei

Damit eine Beleidigung verfolgt wird, muss die betroffene Person sich bei der Polizei melden und Strafantrag stellen. Dabei sollte möglichst genau dargelegt werden, was vorgefallen ist und welche konkreten Äußerungen als beleidigend empfunden wurden. Die Polizei wird dann gegebenenfalls weitere Ermittlungen durchführen.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Strafantrag bei der Beleidigung unabdingbar ist, um sie zu verfolgen und die Polizei nicht von sich aus ermitteln wird. Ein solcher Strafantrag ist – anders als die bloße Anzeige eines Sachverhalts – die ausdrückliche Erklärung, dass die Person eine Strafverfolgung wünscht. Dieser Antrag muss innerhalb von einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Beleidigung gestellt werden. Er kann bis zum Ende des Strafverfahrens zurückgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Beleidigung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.

4. Reaktionsmöglichkeiten bei Beleidigungsvorwurf

Sollten Sie mit einem Beleidigungsvorwurf konfrontiert werden, ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Zunächst sollten Sie versuchen, die Situation sachlich zu klären, um eine Anzeige und ein Strafverfahren zu vermeiden. Oftmals handelt es sich bei einer vermeintlichen Beleidigung lediglich um ein Missverständnis oder eine unbedachte Äußerung.

Sollte jedoch bereits ein Strafantrag gestellt worden sein, müssen Sie sich gegen die Anschuldigung verteidigen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich professionell beraten zu lassen; insbesondere, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben. Ihr Anwalt kann Sie zu der Vernehmung begleiten oder Ihnen wertvolle Tipps hierfür geben. Alternativ kann er auch eine schriftliche Stellungnahme mit Ihnen erarbeiten, die den Vorwurf entkräftet. Im besten Fall kann man gemeinsam mit einem Anwalt bereits in diesem Stadium erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird. Ansonsten kann man bereits zu Beginn des Verfahrens darauf hinarbeiten, dass eine Strafe am Ende so gering wie möglich ausfällt.

5. Rechtliche Konsequenzen einer Strafanzeige

Je nach Schwere des Vorwurfs drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Erhebt jemand gegen Sie den Vorwurf der Beleidigung, ist eine Zusammenarbeit mit einem Anwalt die einzig richtige Lösung, um diesen zu aus der Welt zu schaffen beziehungsweise die Strafe zu minimieren.


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