Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG - was tun?

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Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG - was tun?

Sie haben Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, aus dem hervorgeht, dass gegen Sie wegen Verstoßes gegen das BtMG ermittelt wird? Sie fragen sich, was das zu bedeuten hat, was möglicherweise auf Sie zu kommt, und was Sie tun sollen?

Im folgenden Artikel erfahren Sie:

  • Was das BtMG ist, und wozu es dient
  • Was ein Verstoß gegen das BtMG ist
  • Wie Verstöße gegen das BtMG bestraft werden
  • Was eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG mit sich bringt
  • Was im Falle einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG zu tun ist

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Was ist das BtMG?

Das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Umgang mit allen Stoffen und Substanzen regelt, die als Betäubungsmittel klassifiziert sind. Dies umfasst verschiedenste Stoffe, die umgangssprachlich als „Drogen“ bezeichnet werden, wobei nicht jede Droge (z.B. Die legalen Drogen Koffein oder Nikotin) unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

In den 3 Anlagen des BtMG werden genauestens die Stoffe aufgeführt, für die das BtMG zuständig ist, zum Beispiel Kokain, Amphetamine, etc. Im BtMG selbst ist geregelt, welche Handlungen in Verbindung mit diesen Stoffen legal ist, und welche nicht.


Was ist ein Verstoß gegen das BtMG?

Die im BtMG geregelten Handlungen, die im Zusammenhang mit den als Betäubungsmittel klassifizierten Stoffen erlaubt oder verboten sind, umfassen u.a. Anbau, Herstellung, Erwerb, Verkauf, Einfuhr, Ausfuhr, Inverkehrbringen, Besitz etc.

Dabei gilt nicht für jede Substanz dasselbe, und nicht jede Art der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des BtMG haben die gleiche Auswirkung. Grundsätzlich gilt aber: Wer entgegen diesen Bestimmungen handelt, verstößt damit gegen das BtMG und macht sich strafbar.


Wie werden Verstöße gegen das BtMG bestraft?

Grundsätzlich sieht das BtMG für Verstöße einen Strafrahmen von Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. In schweren Fällen kann das Strafmaß allerdings auch deutlich höher liegen, z.B. Wenn Bandenkriminalität, oder der Einsatz von Waffen eine Rolle spielen.

Wonach sich im Einzelfall die Schwere der Schuld bemisst, und wie hoch das dementsprechende Strafmaß jeweils anzusetzen ist, ist ebenfalls im BtMG festgelegt.

Ausschlaggebende Faktoren sind hierbei, welche Tathandlung im Zusammenhang mit einer Substanz begangen wurde (Handel mit einer Droge ist ein schwereres Vergehen als der bloße Besitz), um welche Substanz es sich genau handelt, und wie groß die Menge ist, mit der der Tatverdächtige zu tun hat (gemeint ist hierbei die messbare Menge von Wirkstoff, also sozusagen die „Qualität“ der vorliegenden Menge einer Substanz).

Die Unterscheidung von „geringer“ oder „nicht geringer“ Menge ist von entscheidender Bedeutung: Bei einer nicht geringen Menge werden keine Geldstrafen, sondern auf jeden Fall Freiheitsstrafen verhängt. Eine nicht geringe Menge wäre z.B. im Falle von Kokain 5g Cocainhydrochlorid.

Dass der Umgang mit geringen Mengen zum Eigenkonsum erlaubt sei, stimmt durchaus nicht. Allerdings kann unter Umständen, wenn der Verstoß gegen das BtMG nur im Besitz einer geringen Menge zum Eigenkonsum besteht, von einem Gerichtsverfahren abgesehen werden.

Was kann passieren, wenn man eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG bekommt?

Wenn die Ermittlungsbehörden Grund zu der Annahme haben, dass jemand gegen das BtMG verstoßen hat oder verstößt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mögliche Folgen können eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung, eine Überwachung des Tatverdächtigen, oder Untersuchungshaft sein.

Welche dieser Schritte angezeigt sind, entscheidet das Gericht je nachdem, welcher Tatverdacht im Raume steht. Es kann, je nachdem, was sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, entweder zu einem Gerichtsverfahren kommen, an dessen Ende eine Verurteilung oder ein Freispruch steht, oder aber es kann, wie gesagt, von einem Verfahren abgesehen werden. Dies hängt nicht zuletzt von einer guten Verteidigung ab.


Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG bekommen habe?

In jedem Fall brauchen Sie die Unterstützung eines Fachanwaltes für Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn Sie eine Anzeige erhalten, werden Sie in der Regel eingeladen, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Das sollten Sie unter keinen Umständen tun, und stattdessen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, wissen Sie nicht, was gegen Sie vorliegt, und belasten sich durch eine vorschnelle Rechtfertigung womöglich unnötig selbst. Wenden Sie sich stattdessen umgehend an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte und übernehmen für Sie sämtliche Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden. Wenn wir Akteneinsicht haben, und wissen, was gegen Sie vorliegt, können wir auf dieser Basis eine Strategie zu Ihrer Verteidigung mit Ihnen erarbeiten.

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