Apple Intelligence und der Digital Markets Act – Was Unternehmen jetzt wissen sollten

  • 4 Minuten Lesezeit

Was passiert, wenn technologische Innovation auf europäische Regulierung trifft? Diese Frage ist aktueller denn je, seit Apple sein neues KI-Produkt „Apple Intelligence“ vorgestellt hat – allerdings mit dem Hinweis: In der EU wird es vorerst nicht verfügbar sein. Grund: Der Digital Markets Act (DMA). Doch was steckt dahinter? Welche Rolle spielt der DMA wirklich – und was sollten kreative Unternehmer und Unternehmen dazu wissen?

Was ist Apple Intelligence – und warum ist es rechtlich relevant?

Apple Intelligence ist Apples Antwort auf den KI-Trend: eine in das Betriebssystem integrierte KI, die Funktionen wie Terminplanung, Nachrichtenauswertung oder Dokumentensuche übernimmt – teils sogar ohne Internetzugang, also lokal auf dem Gerät. Ein innovativer Ansatz, insbesondere aus Datenschutzsicht. Doch gerade diese tiefgreifende Integration macht das System für den DMA zum Problem.

Denn während klassische KI-Dienste wie ChatGPT als eigenständige Apps agieren und nur mit den Daten arbeiten, die man aktiv eingibt, greift Apple Intelligence auf nahezu alle Nutzerdaten innerhalb des Apple-Ökosystems zu. Das wirft die Frage auf: Verstößt das gegen europäische Vorgaben zur fairen Datenverwendung und zur Öffnung digitaler Märkte?

Der Digital Markets Act: Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter

Der DMA verfolgt ein klares Ziel: großen Plattformbetreibern, den sogenannten Gatekeepern, sollen verbindliche Regeln auferlegt werden. Sie dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen, müssen Interoperabilität mit Drittanbietern zulassen und personenbezogene Daten aus verschiedenen Diensten trennen.

Apple gehört – neben Alphabet (Google), Amazon, Meta, Microsoft und ByteDance – zu den offiziell benannten Gatekeepern. Für Apple bedeutet das konkret, dass zentrale Dienste wie iOS oder der App Store bestimmten Anforderungen unterliegen – z. B. der Möglichkeit, Apps aus Dritt-Stores zu installieren oder vorinstallierte Anwendungen löschen zu können.

Apple Intelligence & DMA: Ein scheinbarer Widerspruch?

Apple argumentiert, dass die enge Verzahnung von Apple Intelligence mit dem Betriebssystem es unmöglich macht, den Dienst EU-konform bereitzustellen – insbesondere weil die KI ständig auf Systemdaten zugreift. Laut DMA müsste Apple jedoch dafür sorgen, dass auch Drittanbieter auf vergleichbare Systemdaten zugreifen können. Andernfalls könnte Apple durch die eigene KI einen unfairen Wettbewerbsvorteil erzielen.

Zudem gibt es die Pflicht, vorinstallierte Anwendungen deinstallierbar zu machen. Wenn Apple Intelligence ein fester Bestandteil von iOS ist und sich nicht abschalten oder löschen lässt, könnte dies ein weiterer Verstoß sein.

Wie andere Unternehmen mit dem DMA umgehen

Apple steht mit dieser Problematik nicht allein. Auch Meta hatte beim Start von Threads – einem Twitter-Klon – mit dem DMA zu kämpfen. Dort war der Dienst fest mit Instagram verknüpft, was die EU nicht zulässt. Die Konsequenz: Threads erschien in der EU erst Monate später.

Microsoft wiederum hatte ähnliche Herausforderungen mit seinem „Copilot“-Produkt, einer KI für Windows und Office. Die Lösung? Statt einer tiefen Systemintegration wurde der Dienst in der EU als eigenständige App veröffentlicht – samt der Zusicherung, Nutzerdaten nicht zum KI-Training zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

Technisch machbar, wirtschaftlich unbequem?

Die Verzögerungen bei Apple Intelligence werfen die Frage auf, ob das DMA-Argument technisch begründet oder wirtschaftlich motiviert ist. Die Vergangenheit zeigt: Die meisten Herausforderungen ließen sich lösen – mit Anpassungen in Struktur, Funktion oder Nutzerführung. Der DMA erweist sich also weniger als Innovationsbremse, sondern eher als Regelwerk zur fairen Marktöffnung und zum Schutz personenbezogener Daten.

Was bedeutet das für Unternehmen und Kreative?

Für Unternehmer, die KI-Lösungen nutzen oder integrieren möchten – sei es in der App-Entwicklung, im Marketing oder im Geschäftsalltag – lohnt es sich, die Regelungen des DMA im Blick zu behalten, insbesondere wenn man Produkte für den EU-Markt entwickelt oder vertreibt.

Zudem bietet die Auseinandersetzung mit DMA-Vorgaben auch Chancen: Wer rechtssichere, interoperable und datenschutzfreundliche Lösungen anbietet, hebt sich positiv vom Wettbewerb ab – gerade im zunehmend regulierten europäischen Markt.

Der Podcast zum Thema – mit vielen Hintergrundinfos

In der aktuellen Folge des Podcasts Kaffeerecht der Kanzlei TWW Law besprechen wir ausführlich, welche rechtlichen, technischen und politischen Aspekte rund um den Digital Markets Act und Apple Intelligence aktuell diskutiert werden.

Fazit: Der DMA – kein Showstopper, sondern Weichensteller


Der Digital Markets Act verlangt von großen Tech-Konzernen ein Umdenken – hin zu mehr Fairness und Transparenz. Für Unternehmen und kreative Akteure bedeutet das: Die Spielregeln im digitalen Markt ändern sich. Wer sie kennt und beachtet, kann sicher und innovativ agieren – und sich in einem anspruchsvollen, aber spannenden Rechtsrahmen behaupten.

Hinweis: Die Kanzlei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte (tww.law) berät Unternehmen und Kreative zu allen Fragen rund um den Digital Markets Act, KI-Implementierung sowie Wettbewerbs- und Datenschutzrechtpraxisnah und lösungsorientiert.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Image by Alexandra_Koch from Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle

Beiträge zum Thema