AppleAiBot – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform AppleAiBot werden unter der Domain appleaibot.de unterschiedlichste Handelsgeschäfte angeboten. Die Firma AppleAiBot wirbt damit, dass es sich um eine leistungsstarke und benutzerfreundliche Plattform handeln würde, um auf den Märkten Profite zu erzielen.

Laut dem Internetauftritt bietet die Firma AppleAiBot den Handel mit Währungspaaren (Forex-Handel), den Handel mit Kryptowährungen sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an.

Von einer Anlage über die Internethandelsplattform AppleAiBot kann man Anlegern aus mehreren Gründen nur dringend abraten.

Als Betreibergesellschaft fungiert angeblich eine Firma AI BOT LIMITED, die unter der Adresse: 52 Lime St., London EC3M 7AF, Vereinigtes Königreich, ansässig sein soll.

Warum dann im Rahmen des Internetauftritts als Kontakttelefonnummern die schweizer Telefonnummern: 0041 315 087565 und +0041 435 081520 genannt werden, wenn die Firma in England ihren Sitz haben will, ist nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus werden auch die vertretungsberechtigten Organe der angeblichen Betreibergesellschaft, AI BOT LIMITED, und / oder der Firma AppleAiBot nicht benannt, obwohl dies zwingend vorgeschrieben ist. Ein rechtsverbindliches Impressum fehlt folglich.

Im Übrigen haben die Firmen AppleAiBot und / oder AI BOT LIMITED keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und für deutsche Anleger abzuwickeln. Jeder Finanzdienstleister, der in Deutschland tätig ist und Finanzdienstleistungen anbietet und / oder für deutsche Anleger Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt entsprechend dem Kreditwesengesetz (KWG) eine entsprechende Erlaubnis.

Handelt eine Firma, wie im vorliegenden Fall die Firma AppleAiBot, ohne eine entsprechende Genehmigung, dann liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) vor.

Es spricht natürlich nicht für die Seriosität einer Firma, wenn sie sich nicht an die geltenden gesetzlichen Regelungen hält und bewusst gegen geltendes deutsches Recht verstößt.

Das KWG soll dem Schutz der deutschen Anleger und Verbraucher dienen und deswegen ist im KWG eine entsprechende Genehmigungspflicht verankert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen die Anbieter von Finanzdienstleistungen eine Vielzahl von Unterlagen vorlegen, um sowohl ihre Sachkunde als auch ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Es muss den Aufsichtsbehörden auch offengelegt werden, wer die entsprechenden Firmen steuert und für die Geschäftsabwicklung zuständig ist.

Anleger, die bei der Plattform AppleAiBot investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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