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Arbeit 4.0

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf 230 Seiten im sogenannten Weißbuch den Diskussionsstand zur Arbeit 4.0 dargelegt. Papierverschwendung? Nein, findet der Autor und verschafft mit zwei Beispielen einen Einblick in die Arbeitswelt der Zukunft. Diese Beispiele machen deutlich, welche Chancen und Risiken für die soziale Marktwirtschaft die Arbeit der Zukunft mit sich bringen wird.

„economy on demand“ („Wirtschaft auf Abruf“):

Wie die englische Bezeichnung schon verrät, kommt das Phänomen aus Amerika nach Europa und spätestens seit dem Siegeszug von Uber (vermittelt Personenbeförderung durch Privatleute) in 50 Ländern der Welt und dem bisher schwierigen Einstieg in Deutschland ist die „Wirtschaft auf Abruf“ auch für uns alle ein aktuelles Thema. Der Begriff beschreibt die Idee, Waren und Dienstleistungen von in der Regel selbstständigen Dritten anzubieten. Ausgeklügelte Mobilfunk-Apps oder Internetportale bringen Kunden und Dienstleister schnell, bequem und effizient zusammen. Wer glaubt, dass es sich dabei lediglich um eine Modeerscheinung handelt, verkennt die enorme Dynamik dieses neuen Arbeitsmarktsegments. In den USA gibt es bereits über 50 Millionen Freiberufler und das sind über 30 % der arbeitenden Bevölkerung.

Städter in den USA nutzen diese Dienste für Fahrdienstleistungen (Fall Uber), Botendienste, Einkäufe, Reinigungsdienste und andere Haushaltsdienstleistungen. Aber auch gehobene Dienstleistungen von Journalisten, Programmierern, Werbefachleuten und Ärzten für Hausbesuche (Fa. Medicast), werden auf diesem Weg angeboten. Die On-Demand-Arbeiter bestehen zu fast 50 % aus Personen der Altersgruppe, die mit dem Internet aufwuchs.

„Crowdwork“ – „Verlagerung von Arbeit an eine unbekannte Menge von Menschen“:

Mit dieser Variante der Selbstständigkeit werden Aufgaben in eine Internetplattform gestellt und durch eine unbestimmte Menge von Menschen (die Crowd) erledigt. Bei dieser Form der Arbeit kann grundsätzlich jede Person weltweit Mitglied der „Crowdworker“ sein, die versuchen, eine bestimmte Aufgabe zu erledigen. Dabei kann die Aufgabe in Zusammenarbeit oder im Wettbewerb der Crowdworker (z. B. wer ist der Schnellste oder Preiswerteste) erfolgen. Der Auftraggeber nutzt so ein riesiges (weltweites) Wissenspotenzial (das seine eigene Belegschaft nicht hat), um seine Aufgabe zu lösen, ohne irgendwelche Arbeitnehmerschutzrechte beachten zu müssen. Diese Art der Verlagerung von Arbeit auf selbstständige Dritte außerhalb des Unternehmens, die ursprünglich aus dem Bereich der Softwareentwicklung und des Softwaretestings kommt, ist auf zahlreichen Arbeitsgebieten denkbar. Die Politik sollte die Dynamik dieser Arbeitsmarktentwicklung schnell erkennen und nicht unterschätzen, um baldmöglichst Instrumente zu finden, wie Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft (Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung etc.) auch auf diese Vertragsverhältnisse angewendet werden können. Denn der Markt wächst schnell, aggressiv und gnadenlos effizient, denn mittels App oder Internetplattform entscheidet das Angebot und die Nachfrage sekundengenau über den Preis.

Rechtsanwalt Jürgen ElfesRechtsanwalt Daniel AretzRechtsanwalt Thomas Müting Rechtsanwältin Dr. Vanessa Staude
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