Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an? Tun Sie DAS für eine höhere Abfindung!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wie erreicht man eine höhere Abfindung, als die, die im Aufhebungsvertrag angeboten wird? Wie reagiert man als Arbeitnehmer am besten auf einen Aufhebungsvertrag? Antworten hat der Kündigungsschutz- und Abfindungsexperte Anwalt Bredereck:

Für den Arbeitgeber ist es regelmäßig ein Glücksfall, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag wie angeboten annimmt: Jener spart sich Anwalts- und Gerichtskosten, und die Abfindungshöhe ist meist überschaubar.

Arbeitnehmer, die eine höhere Abfindung wollen, erreichen ihr Ziel regelmäßig nur, wenn sie einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht damit beauftragen, bessere Konditionen beim Aufhebungsvertrag zu verhandeln!

Meist schafft der Experte mit nur einem Anruf weit mehr, als der Arbeitnehmer in eigenen Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber selbst je erreichen könnte. Arbeitgeber, die ich beispielsweise wegen eines Aufhebungsvertrags angerufen habe, erhöhen ihr Abfindungsangebot regelmäßig umgehend und deutlich.

Der Arbeitgeber weiß nämlich, dass ihm dann jemand gegenübersitzt, der den Wert des Kündigungsschutzes seines Arbeitnehmers, und die Konsequenzen daraus, einschätzen kann!

Hat der Arbeitnehmer einen guten Kündigungsschutz, etwa weil das Kündigungsschutzgesetz gilt oder ein Sonderkündigungsschutz, geht der „Preis“, den der Arbeitnehmer dafür als Ausgleich für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen kann, regelmäßig in die Höhe.

Das liegt daran, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kaum wirksam kündigen kann, falls dieser einen starken Kündigungsschutz hat. Das wiederum setzt den Arbeitnehmer in eine gute Verhandlungsposition, wenn es um die Abfindung, um die Dauer der bezahlten Freistellung, um die Note im Arbeitszeugnis und um die Durchsetzung anderer arbeitsvertraglicher Ansprüche geht.

Arbeitnehmertipp: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherigen anwaltlichen Rat! Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber Bedenkzeit geben und rufen Sie umgehend einen auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Besprechen Sie mit ihm die Chancen auf eine höhere Abfindung und den Wert Ihres Kündigungsschutzes!

Finden Sie heraus, wie die Chancen einer Kündigungsschutzklage stehen. Fragen Sie auch nach der Durchsetzbarkeit Ihrer arbeitsvertraglichen Ansprüche und nach den Aussichten auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis.

Mein Angebot an Arbeitnehmer: Vereinbaren Sie im Fall eines vorgeschlagenen Aufhebungsvertrags mit meiner Kanzlei ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch. Erfahren Sie von mir:

  • den Wert Ihres Kündigungsschutzes
  • Ihre Abfindungschancen
  • wie ich das bisherige Angebot Ihres Arbeitgebers bewerte, und
  • welche Ziele erreichbar sind.

Sie erfahren von mir auch, wie Sie eine Abfindung bekommen, ohne dabei eine Sperrzeit auf den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes zu riskieren, und ohne dass eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld stattfindet.

Bei Interesse bekommen Sie von mir nach dem Gespräch per Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Vertretung. 

Dort schildere ich Ihnen detailliert unser Vorgehen und gebe grundsätzliche Tipps zur Optimierung Ihrer Position und Ihres Verhaltens. Und ich frage Sie nach Informationen, die ich für eine optimale Verhandlungsposition mit Ihrem Arbeitgeber benötige. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mich mit Ihrem Anliegen beauftragen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag und zum Wert Ihres Kündigungsschutzes? Wollen Sie eine höhere Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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