Arbeitsrecht: Kündigung zurückziehen - Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung
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Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einen gravierenden Schritt dar. Doch was passiert, wenn die Entscheidung zur Kündigung im Nachhinein bereut wird? Ist es möglich, eine bereits ausgesprochene Kündigung zurückzuziehen?
Rechtliche Einordnung der Kündigung
Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die darauf abzielt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf die Kündigung der Schriftform, um wirksam zu sein. Sobald die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist, entfaltet sie ihre rechtliche Wirkung. Ein einseitiger Widerruf oder eine Rücknahme der Kündigung ist danach grundsätzlich nicht möglich.
Möglichkeiten der Rücknahme einer Kündigung
Obwohl eine einseitige Rücknahme der Kündigung ausgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich fortzusetzen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung beider Parteien. Die Rücknahme der Kündigung kann dabei formfrei erfolgen, also mündlich, schriftlich oder per E-Mail. Dennoch ist aus Beweisgründen die Schriftform zu empfehlen. Die Rücknahmeerklärung stellt ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dar, das der andere Vertragspartner annehmen kann, aber nicht muss. Lehnt der Empfänger die Rücknahme ab, bleibt die Kündigung wirksam.
Rechtsprechung zur Kündigungsrücknahme
Die Rechtsprechung bestätigt diese Grundsätze. Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer seine zuvor ausgesprochene Kündigung zurückziehen wollte, dass dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist. Die Rücknahme der Kündigung wurde als neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gewertet, welches der Arbeitgeber annehmen oder ablehnen kann (LAG Thüringen, Urteil vom 17. Januar 2023, 5 Sa 243/22).
Praktische Umsetzung der Kündigungsrücknahme
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten bei der Rücknahme einer Kündigung folgende Schritte beachten:
Schnelle Kommunikation: Zeitnahes Handeln ist essenziell. Je früher der Wunsch zur Rücknahme der Kündigung geäußert wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Lösung.
Klare und transparente Kommunikation: Die Gründe für die Rücknahme sollten offen und ehrlich kommuniziert werden, um Vertrauen zu schaffen.
Schriftliche Bestätigung: Auch wenn die Rücknahme formfrei möglich ist, sollte sie aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden.
Annahme durch den Empfänger: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bedarf der ausdrücklichen oder konkludenten Zustimmung des Empfängers.
Fazit
Die Rücknahme einer Kündigung ist rechtlich möglich, setzt jedoch die Zustimmung des anderen Vertragspartners voraus. Eine einseitige Rücknahme ist ausgeschlossen. Daher ist es wichtig, bei der Aussprache einer Kündigung sorgfältig abzuwägen und die möglichen Konsequenzen zu bedenken. Im Falle einer gewünschten Rücknahme sollte schnell und transparent kommuniziert werden, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
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