Arbeitsrecht: Was die neue Regierung plant

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Was ändert sich für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Muss ich künftig meine Arbeitszeit digital erfassen? Gibt es bald 15 € Mindestlohn? Und was bringt eine „Aktivrente“? Der neue Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen, die viele Beschäftigte unmittelbar betreffen werden. Wir geben einen verständlichen Überblick.


1. Sachverhalt und Entscheidung – Was geplant ist

Am 9. April 2025 einigten sich CDU/CSU und SPD auf einen neuen Koalitionsvertrag. Enthalten sind weitreichende Reformen im Arbeits- und Sozialrecht – unter anderem:

  • Mindestlohn: Die Mindestlohnkommission soll künftig zusätzlich zur Tarifentwicklung auch 60 % des mittleren Bruttolohns als Maßstab nehmen. Ziel: 15 € Mindestlohn ab 2026.

  • Arbeitszeit: Möglichkeit, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Grenze zu ersetzen. Gleichzeitig gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung – mit Übergangsfristen für kleinere Unternehmen.

  • Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – ohne Zeiterfassung, sofern EU-Vorgaben eingehalten werden.

  • Steuerfreie Überstunden-Zuschläge für Arbeit über die tarifliche oder betriebsübliche Vollzeit hinaus.

  • Vollzeit-Prämien für Teilzeitkräfte, die aufstocken – auch steuerlich begünstigt.


2. Rechtslage und Einordnung

Grundlage vieler Reformen sind europarechtliche Vorgaben wie die EU-Arbeitszeitrichtlinie, nationale Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz sowie sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Die Mindestlohnhöhe orientiert sich künftig stärker an empirischen Maßstäben zur Armutsvermeidung (60 % des Medianlohns) – ein Paradigmenwechsel.

Arbeitszeiterfassung war spätestens seit dem BAG-Beschluss vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – ein Thema. Die neue Regelung bringt endlich Klarheit.


3. Fehleranalyse und Praxistipps

Was bedeutet das für Arbeitnehmer konkret?

  • Zeiterfassung: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wie künftig die Arbeitszeit erfasst wird. Bei Vertrauensarbeitszeit sollten klare Regelungen schriftlich dokumentiert sein.

  • Überstunden: Falls Sie regelmäßig über Ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten, kann sich das steuerlich bald auszahlen. Achten Sie aber darauf, dass diese Zeiten korrekt dokumentiert und auch tatsächlich bezahlt werden.

  • Teilzeit und Aufstockung: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, kann sich eine Aufstockung künftig lohnen. Fragen Sie gezielt nach einer Prämie.

  • Online-Betriebsrat: Betriebsräte und Beschäftigte können künftig flexibler agieren – auch per Videokonferenz oder Onlinewahl. Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht!

  • „Aktivrente“: Wer über das Rentenalter hinaus arbeiten will, soll bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen dürfen. Eine gute Option für alle, die fit bleiben und finanziell vorsorgen möchten.


4. Fazit

Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung bringen spürbare Veränderungen – vor allem bei Arbeitszeit, Zeiterfassung, Mindestlohn und steuerlichen Anreizen. Für viele Beschäftigte verbessern sich damit die Rahmenbedingungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Eigenverantwortung und Dokumentation. Wer seine Rechte kennt und aktiv nutzt, kann davon profitieren.





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