Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Untersuchung – riskant?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Wozu zum Arzt gehen und andere womöglich anstecken mit der Magen-Darm-Grippe oder dem schweren Infekt? Manch ein Arbeitnehmer möchte lieber seinen Partner zum Arzt schicken, um den Krankenschein abzuholen zu lassen. Oder man schaut selbst kurz in der Praxis vorbei, wo der Arzthelfer die vom Doc vorbereitete AU eilig überreicht? Darf man das als Arbeitnehmer? Wie riskant ist so ein Vorgehen? Der Kündigungsrechtsexperte Anwalt Bredereck erklärt, welche Risiken es hier für Arbeitnehmer gibt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch Krankenschein genannt, hat einen hohen Stellenwert, und das gerade weil man weiß, dass Ärzte die Bescheinigung nur dann ausstellen, wenn sie von der Arbeitsunfähigkeit ihres Patienten überzeugt sind – und das geht nur nach einer persönlichen Untersuchung. Man weiß: Auf die AU ist Verlass; wenn ein Arzt bescheinigt, dass jemand arbeitsunfähig ist, dann ist das auch so.

Ein Krankenschein ohne ärztliche Untersuchung ist streng genommen arbeitsrechtlich wertlos. Denn: Die AU sagt implizit aus, dass der Arzt die Krankheit und die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bezeugen kann. Der Arzt kann aber schlecht vor Gericht erscheinen und über den Zustand des Arbeitnehmers aussagen, wo er ihn gar nicht zu Gesicht bekommen hat!

Erfährt der Arbeitgeber, dass man die AU ohne ärztliche Untersuchung erhalten hat, kann einen das in eine prekäre Lage bringen. Unter Umständen wird man gar nicht beweisen können, dass man tatsächlich arbeitsunfähig krank war! Gibt es beispielsweise Zeugen dafür, dass der Arbeitnehmer nicht bei einer ärztlichen Untersuchung war, oder gibt der Arbeitnehmer das selbst zu, hat die AU keinen Beweiswert mehr. Das kann dazu führen, dass der Chef den Arbeitnehmer abmahnt oder ihm schlimmstenfalls kündigt, weil er ihm betrügerisches Verhalten vorwirft.

Gegen solche Kündigungen kann man sich mitunter erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Nur: Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er arbeitsunfähig krank war, und das fällt ohne beweiskräftige AU schwer, und ohne die Möglichkeit, seinen Arzt als Zeugen zu laden. Familienmitglieder oder Freunde können die Symptome zwar allgemein umschreiben, aber oft reicht das nicht für einen gerichtsfesten Beweis.

Deshalb mein Rat als Arbeitsrechtler: Gehen Sie kein Risiko ein und suchen Sie Ihren Arzt persönlich auf! Ziehen Sie sich notfalls Schutzhandschuhe an und einen Mundschutz über, um sich und andere im Wartezimmer zu schützen. Untersucht Sie der Arzt persönlich, wird man Ihnen regelmäßig keinen arbeitsvertraglichen Pflichtverstoß im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorwerfen können.

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