Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber – So schützen Sie sich!
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Arbeitszeitbetrug wird in der Regel Arbeitnehmern vorgeworfen, wenn sie ihre Arbeitszeit manipulieren oder nicht ordnungsgemäß dokumentieren. Doch auch Arbeitgeber können Arbeitszeitbetrug begehen, indem sie beispielsweise Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen, geleistete Überstunden nicht vergüten oder Pausenzeiten falsch berechnen. Dies stellt nicht nur eine arbeitsrechtliche, sondern häufig auch eine strafrechtlich relevante Handlung dar.

Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber – Was bedeutet das?
Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber liegt vor, wenn dieser bewusst und unrechtmäßig die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer falsch erfasst oder manipuliert. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:
Nichtvergütung von Überstunden: Der Arbeitgeber verlangt Mehrarbeit, ohne diese entsprechend zu entlohnen oder durch Freizeit auszugleichen.
Verkürzung von Pausenzeiten: Arbeitnehmern wird weniger Pausenzeit angerechnet als ihnen rechtlich zusteht.
Falsche Dokumentation der Arbeitszeit: Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber nachträglich geändert oder gar nicht erst erfasst.
Nichtzahlung des Mindestlohns: Wenn durch falsche Zeiterfassung der Stundenlohn unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt, kann dies ebenfalls einen Verstoß darstellen.

Rechtliche Einordnung
Die Manipulation der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Arbeitsrechtliche Folgen: Arbeitnehmer haben das Recht, ihre geleistete Arbeitszeit korrekt vergütet zu bekommen. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Recht, können Betroffene eine Nachzahlung der ausstehenden Vergütung verlangen. Zudem kann eine Klage auf Lohnnachzahlung oder sogar eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt sein.
Strafrechtliche Konsequenzen: Arbeitszeitbetrug kann als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden, wenn der Arbeitgeber absichtlich falsche Angaben zur Arbeitszeit macht, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG): Falls durch falsche Arbeitszeiterfassung der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird, drohen empfindliche Bußgelder und Sanktionen.
Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer sind nicht schutzlos, wenn der Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug begeht. Folgende Schritte sind möglich:
Eigene Dokumentation führen: Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten selbst schriftlich oder digital dokumentieren, um einen Beweis für geleistete Arbeitsstunden zu haben.
Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: In vielen Fällen kann eine direkte Klärung mit dem Arbeitgeber bereits eine Lösung bringen.
Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten: Falls ein Betriebsrat existiert, kann dieser unterstützend eingreifen. Auch Gewerkschaften bieten rechtliche Beratung an.
Rechtliche Schritte einleiten: Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden. Oftmals ist eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht notwendig.

Rechtstipp
Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten immer eigenständig dokumentieren und sich bei Unregelmäßigkeiten frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Wer über einen längeren Zeitraum unbezahlte Überstunden leistet oder systematisch um seinen Lohn gebracht wird, sollte dies nicht hinnehmen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Betroffenen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie können wir helfen?
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