Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf? So entlarven Sie Betrug und retten Ihr Geld!
- 10 Minuten Lesezeit

Der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass der Verkäufer entscheidende Mängel bewusst verschwiegen hat.
Ob versteckte Bauschäden, verschleierte Altlasten oder manipulierte Gutachten – arglistige Täuschung ist beim Immobilienkauf keine Seltenheit.
Wer sich nicht frühzeitig absichert, riskiert hohe Folgekosten oder sogar den finanziellen Ruin.
Besonders gefährlich sind Betrugsmaschen, bei denen Verkäufer oder Makler absichtlich falsche Angaben machen oder gravierende Mängel verschweigen.
Häufige Beispiele sind:
- Verdeckte Baumängel wie Feuchtigkeit, Schimmel oder Risse in der Bausubstanz, die erst nach dem Einzug entdeckt werden.
- Falsche Angaben zur Wohnfläche oder Baugenehmigung, die später Probleme bei der Nutzung oder dem Wiederverkauf verursachen.
- Manipulierte Wertgutachten, die den Kaufpreis künstlich in die Höhe treiben.
Doch Käufer sind nicht schutzlos. Das Gesetz bietet klare Regelungen, um sich gegen arglistige Täuschung zu wehren.
Wer nachweisen kann, dass der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Mängel verschwiegen hat, kann den Kauf rückabwickeln oder Schadensersatz fordern.
Doch dafür muss die Täuschung rechtzeitig erkannt und rechtssicher dokumentiert werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, woran Sie arglistige Täuschung erkennen, wie Sie sich vor unseriösen Verkäufern schützen und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie betrogen wurden.
Was bedeutet arglistige Täuschung beim Immobilienkauf?
Der Begriff arglistige Täuschung spielt eine entscheidende Rolle im Immobilienrecht und kann für Käufer erhebliche Konsequenzen haben.
Wer eine Immobilie erwirbt, vertraut oft auf die Angaben des Verkäufers – doch nicht selten werden schwerwiegende Mängel absichtlich verschwiegen oder falsche Versprechungen gemacht.
Genau hier setzt das Gesetz an: Käufer haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Kaufvertrag anzufechten oder Schadensersatz zu fordern.
Juristische Definition und Voraussetzungen
Nach § 123 BGB liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben macht oder erhebliche Mängel verschweigt, um den Käufer zum Vertragsabschluss zu bewegen.
Entscheidend sind folgende Punkte:
- Täuschungshandlung – Der Verkäufer macht bewusst falsche Angaben oder verschweigt wissentlich wesentliche Mängel.
- Arglist – Es reicht aus, dass der Verkäufer die Unrichtigkeit seiner Angaben zumindest billigend in Kauf nimmt.
- Kausalität – Der Käufer hätte den Vertrag ohne die Täuschung nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen.
Im Gegensatz zu normalen Mängeln, die unter die gesetzliche Gewährleistung fallen, hat die arglistige Täuschung gravierendere Folgen.
Während Käufer bei einfachen Mängeln meist auf vertragliche Regelungen angewiesen sind, können sie bei nachgewiesener Arglist den Vertrag anfechten oder auf Schadensersatz klagen.
Abgrenzung zu normalen Mängeln und Irrtümern
Nicht jeder Mangel führt automatisch zu einer arglistigen Täuschung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
- Verdeckten Mängeln, die weder Käufer noch Verkäufer kannten – hier greift oft keine Haftung, insbesondere wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
- Fahrlässigen Falschangaben, bei denen der Verkäufer unwissentlich fehlerhafte Informationen weitergibt – in solchen Fällen kann unter Umständen trotzdem eine Haftung entstehen.
- Arglistiger Täuschung, bei der der Verkäufer bewusst täuscht oder wesentliche Informationen verschweigt.
Beispiele aus der Praxis
- Ein Haus wird als „trocken und schimmelfrei“ verkauft, obwohl der Verkäufer bereits mehrfach Feuchtigkeitsschäden im Keller beseitigen ließ.
- Der Verkäufer verschweigt bewusst, dass die Immobilie ohne gültige Baugenehmigung erweitert wurde.
- Ein Makler preist eine Wohnung als „ruhig gelegen“ an, obwohl ein Bauantrag für eine vierspurige Straße vorliegt.
- Der Verkäufer behauptet, die Heizung sei neuwertig, obwohl sie tatsächlich kurz vor dem Austausch steht.
Diese Beispiele zeigen: Arglistige Täuschung kann in vielen Formen auftreten. Wer als Käufer rechtzeitig Verdacht schöpft, sollte frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.
Typische Betrugsfälle und Warnsignale beim Immobilienkauf
Wer eine Immobilie kauft, investiert oft eine hohe Summe – umso schlimmer ist es, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Verkäufer wichtige Mängel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.
Arglistige Täuschung kommt in vielen Formen vor und ist für Laien oft schwer zu erkennen.
Deshalb sollten Käufer die häufigsten Betrugsmaschen kennen und auf Warnsignale achten.
Verschleierte Bauschäden: Wenn Mängel vertuscht werden
Einer der häufigsten Betrugsfälle beim Immobilienkauf sind versteckte Baumängel, die absichtlich kaschiert werden, um den Kaufpreis nicht zu gefährden.
Besonders riskant sind:
- Feuchtigkeit und Schimmel – Frisch gestrichene Wände oder stark parfümierte Räume können darauf hinweisen, dass Feuchtigkeitsschäden vertuscht wurden.
- Statikprobleme – Risse in Wänden oder Böden, die nur oberflächlich verputzt wurden, können auf ernsthafte bauliche Mängel hinweisen.
- Marode Elektrik oder Sanitäranlagen – Wenn die Elektroinstallation oder die Rohre alt sind, aber der Verkäufer von „neuwertigem Zustand“ spricht, sollte das überprüft werden.
Warnsignal: Weicht der Verkäufer bei Fragen zu früheren Reparaturen aus oder verweigert er Einblick in alte Gutachten und Rechnungen, könnte das auf eine bewusste Täuschung hindeuten.
Falsche Angaben zu Mietverhältnissen oder Baugenehmigungen
Gerade bei vermieteten Objekten oder Neubauten sollten Käufer sehr genau hinschauen. Häufige Betrugsfälle in diesem Bereich sind:
- Verschwiegenes Mietverhältnis – Ein Haus wird als „frei verfügbar“ verkauft, obwohl noch ein unkündbarer Mietvertrag besteht.
- Nicht genehmigte Umbauten – Oft werden Dachgeschosswohnungen oder Anbauten verkauft, die keine gültige Baugenehmigung haben.
- Täuschung über Mieteinnahmen – Manchmal werden Mieterträge bewusst zu hoch angegeben, um das Objekt attraktiver erscheinen zu lassen.
Warnsignal: Prüfen Sie immer das Baulastenverzeichnis und den Grundbuchauszug, um sicherzugehen, dass alle baulichen Maßnahmen offiziell genehmigt wurden.
Vertuschte Altlasten oder Sanierungsstau
Nicht jede Immobilie ist auf den ersten Blick so gut erhalten, wie es scheint. In vielen Fällen verbergen sich hohe Sanierungskosten, die der Käufer erst nach dem Kauf entdeckt:
- Industriealtlasten auf dem Grundstück – Besonders ältere Grundstücke können mit Altlasten wie Chemikalien oder Öl kontaminiert sein.
- Asbest oder andere Schadstoffe – Häuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren können noch belastete Baustoffe enthalten.
- Sanierungsstau – Oft werden notwendige Reparaturen jahrelang hinausgezögert, sodass hohe Kosten auf den Käufer zukommen.
Warnsignal: Fordern Sie immer ein aktuelles Baugutachten an und lassen Sie sich vorhandene Sanierungspläne schriftlich bestätigen.
Manipulierte Verkehrswerte und Gutachten
Ein besonders perfider Trick ist es, den Wert einer Immobilie künstlich aufzublähen, um einen überhöhten Kaufpreis durchzusetzen. Zu den häufigsten Maschen gehören:
- Gefälschte Wertgutachten, die eine Immobilie teurer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist.
- Vergleichswerte aus einer anderen Lage, um den Preis unrealistisch hochzusetzen.
- Verfälschte Quadratmeterangaben, die erst bei einer genauen Nachmessung auffallen.
Warnsignal: Vergleichen Sie die Immobilie mit anderen Objekten in der Umgebung und lassen Sie im Zweifel eine unabhängige Wertermittlung durchführen.
Wie Sie sich vor arglistiger Täuschung schützen – So vermeiden Sie teure Fallen beim Immobilienkauf
Ein Immobilienkauf ist eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben.
Doch nicht selten versuchen Verkäufer, Mängel zu verschleiern oder durch geschickte Täuschung einen höheren Kaufpreis durchzusetzen.
Wer sich nicht ausreichend absichert, kann schnell in eine teure Falle tappen. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie sich gezielt schützen.
Wichtige Fragen, die Käufer vor Vertragsabschluss stellen sollten
Eine gründliche Vorbereitung ist der beste Schutz vor bösen Überraschungen. Stellen Sie dem Verkäufer oder Makler diese entscheidenden Fragen:
- Gibt es bekannte Mängel oder frühere Schäden an der Immobilie?
→ Achten Sie darauf, ob der Verkäufer ausweichend antwortet oder keine konkreten Nachweise vorlegt. - Welche Renovierungen oder Sanierungen wurden durchgeführt?
→ Lassen Sie sich Rechnungen und Nachweise zeigen, um die Qualität der Arbeiten zu überprüfen. - Liegt eine gültige Baugenehmigung für alle Umbauten vor?
→ Besonders bei Dachausbauten oder Wintergärten sollten Sie sicherstellen, dass alles genehmigt ist. - Gibt es bestehende Mietverhältnisse oder laufende Streitigkeiten mit Nachbarn?
→ Ein bestehender Mietvertrag kann Ihre Nutzungsmöglichkeiten erheblich einschränken. - Warum wird die Immobilie verkauft?
→ Verkäufer, die ungern über die Gründe sprechen, könnten etwas verbergen.
💡 Tipp: Bestehen Sie auf schriftliche Bestätigungen zu den gemachten Angaben. So haben Sie im Streitfall eine bessere Beweislage. |
Die Bedeutung eines unabhängigen Gutachtens
Verkäufer präsentieren Immobilien oft im bestmöglichen Licht – doch ob der Zustand wirklich einwandfrei ist, lässt sich ohne eine professionelle Prüfung kaum sagen. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor versteckten Mängeln und überhöhten Preisen.
Warum ist ein Gutachten so wichtig?
- Aufdeckung von Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder maroden Leitungen
- Prüfung der Bausubstanz auf statische Probleme
- Ermittlung eines realistischen Marktwerts zur Vermeidung von überhöhten Kaufpreisen
- Identifikation nicht genehmigter An- und Umbauten
Gutachter arbeiten unabhängig und haben keine finanziellen Interessen am Verkauf der Immobilie. Deshalb lohnt sich eine Begutachtung vor dem Kauf, besonders bei älteren oder sanierten Objekten.
Hinweis: Beauftragen Sie den Gutachter selbst und verlassen Sie sich nicht auf Wertgutachten, die vom Verkäufer gestellt wurden. |
Wann eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt unerlässlich ist
Viele Käufer denken, dass sie mit einem Notartermin auf der sicheren Seite sind. Doch der Notar prüft in erster Linie die Form des Vertrags – nicht, ob darin nachteilige oder betrügerische Klauseln enthalten sind.
Ein Anwalt kann:
- Den Kaufvertrag auf versteckte Risiken prüfen (z. B. Haftungsausschlüsse oder unfaire Klauseln)
- Sicherstellen, dass die Angaben des Verkäufers im Vertrag korrekt wiedergegeben sind
- Probleme mit Wegerechten, Baulasten oder Vorkaufsrechten erkennen
- Unterstützung bieten, falls eine arglistige Täuschung nachträglich festgestellt wird
Besonders wichtig ist eine anwaltliche Prüfung bei:
- Immobilien mit Sanierungsbedarf (mögliche versteckte Mängel)
- Käufen von Privatpersonen (oft ohne Gewährleistung)
- Verträgen mit komplexen Regelungen (z. B. Erbpacht, Altlasten, Rechte Dritter)
💡 Tipp: Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben – nicht erst, wenn Probleme auftauchen. |
Was tun, wenn Sie betrogen wurden?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es immer wieder vor, dass Käufer erst nach Vertragsabschluss bemerken, dass sie arglistig getäuscht wurden.
Schimmel hinter frisch gestrichenen Wänden, nicht genehmigte Anbauten oder falsche Angaben zur Wohnfläche – solche Fälle sind nicht nur ärgerlich, sondern können hohe Folgekosten verursachen.
Doch Betroffene haben rechtliche Möglichkeiten, um sich zur Wehr zu setzen.
Rechtliche Schritte bei arglistiger Täuschung
Sobald Sie feststellen, dass der Verkäufer entscheidende Mängel bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat, sollten Sie schnell handeln. Dabei sind folgende Schritte entscheidend:
1️⃣ Beweise sichern:
- Machen Sie Fotos und Videos von den Mängeln.
- Lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen, um die Schäden zu dokumentieren.
- Sammeln Sie Schriftverkehr mit dem Verkäufer oder Makler als Nachweis für falsche Aussagen.
2️⃣ Anwaltliche Beratung einholen:
- Ein im Immobilienrecht erfahrener Anwalt kann prüfen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt.
- Er berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, etwa eine Anfechtung des Kaufvertrags oder Schadensersatzforderungen.
3️⃣ Verkäufer schriftlich zur Stellungnahme auffordern:
- Fordern Sie ihn auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- In vielen Fällen zeigt sich bereits hier, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist.
4️⃣ Juristische Schritte einleiten:
- Ist der Verkäufer nicht einsichtig, kann eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz eingereicht werden.
Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Wenn der Verkäufer arglistig getäuscht hat, können Käufer den Kaufvertrag anfechten (§ 123 BGB). Die Folge:
- Der Vertrag wird rückgängig gemacht – die Immobilie geht an den Verkäufer zurück, der Kaufpreis wird erstattet.
- Bereits entstandene Kosten (z. B. Notarkosten, Gutachten) können ebenfalls zurückgefordert werden.
- Eventuelle Wertminderungen, die durch Mängel entstanden sind, können geltend gemacht werden.
Achtung: Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, nachdem der Käufer die Täuschung entdeckt hat! |
Wenn eine Rückabwicklung nicht möglich oder gewünscht ist, bleibt die Option, Schadensersatz zu verlangen.
Schadensersatzansprüche gegen Verkäufer und Makler
Wurde der Käufer bewusst getäuscht, können Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer oder auch den Makler geltend gemacht werden.
Gegen den Verkäufer:
- Kosten für die Beseitigung der verschwiegenen Mängel
- Wertminderung der Immobilie
- Erstattung von Nebenkosten (Makler, Notar, Grundbuch)
Gegen den Makler:
- Falls der Makler nachweislich an der Täuschung beteiligt war, kann auch er in die Haftung genommen werden.
- Hat er den Käufer bewusst über den Zustand der Immobilie getäuscht, besteht Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision und ggf. Schadensersatz.
Wichtig: Käufer müssen nachweisen, dass der Verkäufer oder Makler die Täuschung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat.
Fazit: So setzen Sie sich als Käufer erfolgreich zur Wehr
Arglistige Täuschung ist kein Kavaliersdelikt – und Käufer haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Doch viele unterschätzen die rechtlichen Möglichkeiten.
✅ Warum eine sorgfältige Prüfung unerlässlich ist
- Ein frühzeitiges Gutachten und eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt können viele Probleme vermeiden.
- Wer sich vorab absichert, erspart sich langwierige Rechtsstreitigkeiten.
✅ Wann sich eine Klage lohnt
- Wenn der finanzielle Schaden erheblich ist und eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
- Bei schwerwiegenden Täuschungen, die den Wert der Immobilie deutlich mindern.
✅ Ihr Recht als Käufer: So setzen Sie sich durch
- Beweise sichern und schnell handeln
- Anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen
- Die Rückabwicklung des Kaufs oder Schadensersatz fordern

Mit den richtigen Maßnahmen können Sie sich gegen arglistige Täuschung verteidigen und Ihr investiertes Geld retten!
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