Arzthaftung - Behandlungsfehler: Schwerstpflegefall nach Medikamentenverwechslung Hypnorex und Leponex

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Hanseatisches Oberlandesgericht - vom 04. März 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall nach Medikamentenverwechslung Hypnorex und Leponex, OLG Hamburg, 1 U 51/13

Chronologie:
Die Klägerin befand sich nach einem Klinikaufenthalt in der hausärztlichen Behandlung des Beklagten zu 1). Dieser änderte eine Verordnung zur Medikamentengabe. Anstatt Leponex verschrieb er Hypnorex. Im Übrigen vertat er sich bei der Dosierung und verabreichte eine Dosis, die nicht mehr vertretbar war. Aufgrund der fehlerhaften Medikamentierung kam es zu einer dramatischen Gesundheitsverletzung der Klägerin. Sie ist heute ein Schwerstpflegefall.

Verfahren:
Nachdem das Landgericht bereits die Haftung dem Grunde nach zugesprochen hatte, schlossen die Parteien vor dem OLG Hamburg einen Vergleich im sechsstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Durch anwaltliches Verhandlungsgeschick konnte die Haftungssumme im Vergleichswege nahezu verdoppelt werden. Auch die Folgeschäden wurden im Wege einer Gesamtabfindung mitabgeklärt. Dieser Vergleich hat allerdings auch eine Signalwirkung, stellt der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest: Das OLG erkennt bei Vergleichsbeträgen ab sofort die Zinsen an. Allein diese machen in dem vorliegenden Fall knapp 25.000,- Euro aus. Rechtsanwalt Kiwitt weiter: Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regulierungsverzögerungen von Haftpflichtversicherungen später noch bei einem Vergleich honoriert werden. Wer nicht fristgemäß zahlt, hat auch für die Verzugszinsen aufzukommen. Andere Gerichte sollten dem Beispiel der Hamburger Gerichtsbarkeit nun folgen.


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