Arzthaftung: Laparotomie führt zu Dünndarmileus aufgrund vergessenen Bauchtuches

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Landgericht Wiesbaden – vom 24. August 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Laparotomie führt zu Dünndarmileus aufgrund vergessenen Bauchtuches, LG Wiesbaden, Az.: 3 O 174/14

Chronologie:

Der Kläger begab sich aufgrund von akuten Schmerzen im rechten Unterbauch in die Behandlung der Beklagten. Es war eine notfallmäßige Laparotomie erforderlich. Postoperativ litt der Kläger nach wie vor unter Schmerzen und Übelkeit. Er begab sich erneut in stationäre Behandlung. Eine CT-Untersuchung ergab einen Dünndarmverschluss. Eine Re-Laparotomie war erforderlich, anlässlich derer festgestellt wurde, dass ein großes Bauchtuch zu dem Dünndarmverschluss geführt hatte, das sodann entfernt wurde.

Verfahren:

Das Landgericht Wiesbaden hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage den Parteien nahegelegt, sich gütlich zu einigen. Nachdem die Beklagtenseite zuvor lediglich bereit gewesen war, eine pauschale Entschädigung von 3.000,- Euro zu akzeptieren, einigten sich die Parteien nunmehr auf richterlichen Vorschlag auf eine Pauschalabgeltung von 15.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Ist in einem Arzthaftpflichtprozess die Sach- und Rechtslage eindeutig, so wie hier, ist es in der Regel nicht erforderlich, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen. Mit der vorgeschlagenen Abfindungssumme wird der Kläger für seine erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen angemessen entschädigt, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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